Vier Jahre Speicherung von Telefondaten
Die Justizminister der 25 EU-Staaten haben sich nach Angaben aus Delegationskreisen am Donnerstag in Luxemburg auf erste Details geeinigt.
Um Fragen des Datenschutzes und technische Fragen zu klären, sollen Vorschläge für eine bis zu vierjährige Speicherung von Verbindungsdaten aber nur schrittweise umgesetzt werden.
Datenschützer hatten erhebliche Vorbehalte gegen die Pläne angemeldet, Telefongesellschaften zur Speicherung umfangreicher Datenmengen zu verpflichten, auch wenn diese zur Abrechnung gar nicht mehr benötigt würden. Gesprächsinhalte sollen nicht gespeichert werden.
Telefondaten sollten zwischen sechs und 48 Monate gespeichert werden, hieß es in mehreren Delegationen. Offene Fragen zu Datenschutz und Rechtsgrundlage müssen noch geklärt werden.
Betroffen sind sowohl Festnetz- als auch Handygespräche sowie zu einem späteren Zeitpunkt Internet- und E-Mail-Daten. Diskutiert wird noch, ob auch erfolglose Anrufversuche gespeichert werden sollen.
EU-Staaten beraten über DatenspeicherungFünf Jahre Zeit für Umsetzung
Probleme bereite noch die Speicherung von Daten zu Internet-Verbindungen.
Überlegt werde, den EU-Staaten fünf Jahre Zeit zu geben, um Lösungen zu finden. Die Speicherung von Telefondaten solle schneller erreicht werden. Die Daten sollen auf Anfrage auch unter den EU-Staaten ausgetauscht werden.
Über die Speicherung will die EU nun mit Telefongesellschaften sprechen. Dabei soll es bei einem informellen Ministertreffen im September im britischen Newcastle um technische Fragen gehen.
Branchenvertreter haben mit der Unterstützung Finnlands bereits vor hohen zusätzlichen Kosten für die Datenspeicherung gewarnt.
Unter Ausschluss des EU-Parlaments
Der Innenausschuss des Europa-Parlaments hat die Pläne zur Speicherung der Verbindungsdaten bereits mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Mehrheit der EU-Staaten will das Vorhaben jedoch auf einer Rechtsgrundlage beschließen, die eine Mitentscheidung des Parlaments ausschließt. Alle Instrumente zur Strafverfolgung gehören bislang in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.