20.06.2005

HANDYMASTEN

Wien, Gorbach gegen Mobilfunk-Steuer

Die heftige Debatte über eine mögliche Besteuerung von Mobilfunk-Sendemasten geht weiter.

Das Land Niederösterreich will am Dienstag im Landtag über die Pläne, mit der Abgabe den "Wildwuchs" an Handymasten einzudämmen, diskutieren und ein entsprechendes Gesetz verabschieden. Auch Salzburg, Oberösterreich, Vorarlberg und das Burgenland prüfen eine solche Abgabe.

Die Handybetreiber prüfen unterdessen bereits eine Klage. Sie sehen sich existenziell gefährdet und drohen mit höheren Tarifen.

Thomas Barmüller, Geschäftsführer des Forum Mobilkommunikation [FMK], sagte nach einem Gespräch mit Vertretern von ÖVP und SPÖ in St. Pölten, dass das NÖ Sendeanlagenabgabegesetz wie geplant beschlossen werde. Es habe sich "nichts bewegt". Zugesagt worden sei, dass es vor Inkrafttreten noch eine Novelle geben könne.

Gorbach für Regierungsveto

Die Steuer könnte allerdings noch durch einen Einspruch der Bundesregierung verhindert werden.

Verkehrs- und Infrastrukturminister Hubert Gorbach [BZÖ] ist für einen solchen Einspruch gegen die Handymasten-Steuer. Es könne nicht sein, dass die Gebühren verteuert würden, ohne darüber intensiv gesprochen zu haben, so Gorbach. Vorher werde er aber noch eine gütliche Einigung anstreben. Für einen Einspruch der Bundesregierung wäre allerdings Einstimmigkeit im Ministerrat nötig.

Am Abend sprach sich auch Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen die Handymasten-Steuer aus. Diese hätte "negative volkswirtschaftliche Auswirkungen", so Grasser in einer Aussendung. Nicht nur wäre eine Verteuerung der Kosten für Telefon, Internet und Funk zu befürchten, auch würde die Steuer die Bundesförderung für den Breitband-Ausbau in ländlichen Geieten auffressen und damit weitere Investitionen unattraktiv machen.

Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka [ÖVP] kündigte an, dass der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes nach Vorliegen allfälliger Gesetzesbeschlüsse prüfen wird, ob dadurch die Interessen des Bundes getroffen oder kompetenzrechtliche Fragen zwischen Bund und Ländern betroffen werden.

"Lex Mobilfunk" gleichheitswidrig

Sollte die Steuer so kommen wie geplant, werde T-Mobile den niederösterreichischen Handykunden monatlich eine Mastenabgaben-Umlage in Höhe von fünf bis sechs Euro verrechnen, kündigte T-Mobile Austria an.

Eine Mastensteuer sei "verfassungswidrig", zumal es einen "unverhältnismäßigen Eingriff" in das Eigentumsrecht ebenso wie in die Erwerbsfreiheit von T-Mobile darstelle.

In der Vorlage für das niederösterreichische Sendeanlagenabgabegesetz werde außerdem nur der Mobilfunk und nicht andere Masteneigner wie die Landesenergieversorgung, das digitale Fernsehen oder Blaulichtfunk bedacht, damit sei diese "Lex Mobilfunk" gleichheitswidrig, bemerkte T-Mobile-Austria-Chef Georg Pölzl.

Verfassungsmäßige Grenzen

Die geplante Abgabe liege über dem Fünf- bis Zehnfachen der durchschnittlichen Mieten pro Sendeanlage, T-Mobile müsse mit einer österreichweiten Mehrbelastung von 100 bis 150 Mio. Euro pro Jahr - ein Drittel des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen [EBITDA] - rechnen, sagte T-Mobile-Austria-Sprecherin Manuela Bruck. Diese Aktion diene allein der Geldbeschaffung, so die Kritik.

Die Steuer gefährde "existenziell die Mobilfunkbranche", so auch mobilkom-austria-Chef Boris Nemsic.

Verfassungsmäßige Grenzen für eine Handymasten-Steuer sieht auch Verfassungsexperte Heinz Mayer: "Die Höhe der Steuer darf nicht so bemessen sein, dass den Mobilfunkbetreibern die wirtschaftliche Führung ihres Unternehmens und die Erfüllung ihres Versorgungsauftrags unmäßig erschwert wird."

Die SPÖ will nun einen neueen Vorschlag in die Diskussion einbringen: Mobilnetzbetreiber sollen, wenn sie ihre Anlagen aus den Ortszentren verlagern, eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes erhalten, informiert NÖ-Klubobmann Hannes Weninger. Weiters werde eine neue Tarifgestaltung überlegt.