Regierung soll Mobilfunk-Steuer stoppen
Es gebe mehrere verfassungs- und EU-rechtliche Bedenken gegen das so genannte Sendenalagenabgabegesetz, so Gorbach. Das Gesetz sei offensichtlich auf Basis irreführender Zahlen zu Stande gekommen, der Lenkungseffekt sei gleich null.
Bis Mitte der nächsten Woche sollen erste Ergebnisse in einem von der Rundfunk- und Regulierungsbehörde RTR verfassten Gutachten zu den verfassungs- und EU-rechtlichen Bedenken vorliegen.
Der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll [ÖVP] hingegen verteidigte die Handymasten-Steuer. Er sehe es als seine Aufgabe, dass Umwelt und Landschaftsbild in Ordnung und "die Konsumenten nicht auf der Strecke bleiben". Wenn es so weit gehe, dass Mobilfunkbetreiber schon auf Schuldächern Masten installieren wollen, "dann ist die Grenze des Möglichen überschritten".
Acht Wochen Einspruchsfrist
Die Einspruchsfrist gegen das Gesetz betrage acht Wochen nach dem
Zeitpunkt des Einlangen des Gesetzes, das in den kommenden Tagen zu
erwarten sei. Zudem soll auf sachlicher Ebene geprüft werden, wie
die Zahl der Handymasten in Österreich reduziert werden könne.
"Hätte sich mehr Zeit nehmen müssen"
"Man hätte sich für das Gesetz mehr Zeit nehmen müssen", betonte Gorbach nach der Gesprächsrunde.
Die Handymasten-Steuer benachteilige den Wirtschafts- und Infrastrukturstandort Österreich, gefährde Arbeitsplätze und den Infrastrukturausbau am Land und verteuere das Telefonieren für Handykunden.
Als Technologieminister werde er nicht zuschauen, dass in Österreich über Nacht ein Gesetz eingeführt werde, dessen Lenkungseffekt gleich null sei. Daher sollte die Bundesregierung einschreiten und gegen das Gesetz Einspruch erheben.
Mehr Sendeanlagen gemeinsam nutzen
Gorbach bezeichnete die heutige Gesprächsrunde als "konstruktiv",
die Betreiber seien durchaus bereit gewesen, gemeinsam Sendeanlagen
zu nutzen.
Verfassungsgerichtshof
Sollte die Regierung nicht Einspruch gegen die niederösterreichische Regelung erheben, werden die Mobilfunker zum Verfassungsgerichtshof gehen, so Thomas Barmüller, Chef der Mobilfunk-Lobbyingorganisation FMK.
Seinen Angaben zufolge geht es nun um den "Lebensnerv der Mobilfunkbranche". Die Branche würde durch das neue Gesetz massiv geschädigt.
Der Chef der Telekom-Regulierungsbehörde RTR, Georg Serentschy, wies einmal mehr auf rechtliche Bedenken beim Gleichheitsgrundsatz hin. Schließlich gilt die Steuer nur für Mobilfunkmasten, aber nicht für andere Sendeanlagen gelte.