"Fingerabdruck auf E-Card unnötig"

gesundheit
09.04.2008

Sozialminister Erwin Buchinger [SPÖ] hat sich gegen die Speicherung von Fingerabdruckdaten auf der E-Card ausgesprochen.

"Ein Fingerabdruck auf der E-Card ist unangebracht und unnötig", sagte Buchinger gegenüber der Tageszeitung "Österreich". Buchinger unterstützt jedoch, dass die E-Card ab 2010 ein Foto bekommt. "Das muss ausreichen, um Missbrauch zu verhindern, wie in vielen anderen Fällen auch", so Buchinger zur Erkennung durch ein Lichtbild.

Seine Haltung begründet er so: "Fingerabdrücke haben für die Menschen etwas mit Kriminalität zu tun. Es ist klar, dass das bei den Patienten Unbehagen auslöst."

Auf die Frage, ob er den Fingerprints zustimmen würde, die zuletzt von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky [ÖVP] ins Spiel gebracht wurden, sagte Buchinger: "Sicher nicht."

Kdolsky hatte am Sonntag in der "Pressestunde" Pläne zur Absicherung der E-Card gegen Missbrauch angesprochen. Demnach sollten zur Einführung der neuen E-Card im Jahr 2010 etwa ein Bild der versicherten Person auf der Karte angebracht und ein Fingerabdruck als zusätzliches biometrisches Merkmal auf dem Chip der E-Card gespeichert werden.

Ein Sprecher der Ministerin relativierte am Montag gegenüber ORF.at jedoch die Aussagen der Ministerin. Laut Gesetz sei das Ministerium verpflichtet, die E-Card bis Ende 2010 mit einem eindeutigen Identifikationsmerkmal zu versehen. Es stehe jedoch noch nicht fest, um welches es sich handeln werde, sagte der Sprecher. Auch ein Bild oder eine PIN-Abfrage würden den Anforderungen des Gesetzes genügen.

"Zentrale Speicherung nicht vorgesehen"

Kdolsky betonte unterdessen in einer Aussendung, dass eine zentrale Speicherung biometrischer Daten nicht vorgesehen sei, sondern lediglich eine Erkennung auf der E-Card selbst. Zur Kritik an ihren Plänen meinte sie, der Schutz der Patienten und ihrer persönlichen Daten sei bei der Anpassung der E-Cards "von größter Bedeutung".

Die technologischen Möglichkeiten seien außerdem in die derzeitigen Überlegungen mit einzubeziehen. Sollten sich aufgrund ökonomischer und technologischer Überlegungen alternative Ansätze ergeben, seien diese zu berücksichtigen, "sofern dadurch der Schutz der Patienten und ihrer Daten gewährleistet wird".

(APA)