Datenschutznovelle in Begutachtung
Seit Freitag ist die Novelle zum Datenschutzgesetz in Begutachtung - bis 21. Mai können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Novelle soll unter anderem die Videoüberwachung und auch den Datenschutz in Betrieben regeln.
Wesentliche Eckpunkte sind die gesetzliche Regelung für Videoüberwachungen durch Private, die Installierung eines Datenschutzbeauftragten in Betrieben sowie die einheitliche Zuständigkeit des Bundes für Datenschutzfragen.
Bis 21. Mai haben Ministerien und Interessenvertretungen nun Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Im Juni soll es zur Beschlussfassung in der Bundesregierung kommen.
Kein Widerstand erwartet
Mit dem Koalitionspartner sei der Entwurf des Bundeskanzleramtes im Detail noch nicht akkordiert, sagte Staatssekretärin Heidrun Silhavy [SPÖ] auf einer Pressekonferenz am Freitag zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Datenschutzrates, Johann Maier [SPÖ].
"Ich gehe davon aus, dass sich die ÖVP nicht querlegt", zeigte sie sich allerdings zuversichtlich. Auch mit Widerstand der Länder rechne man nicht.
Bisher gab es zur Videoüberwachung keine gesetzlichen Vorschriften. Stattdessen erteilte die Datenschutzkommission Genehmigungen im Einzelfall.
Videoüberwachung bei Einbruch
Videoüberwachungen sollen künftig zulässig sein, wenn bereits Einbrüche oder sonstige strafbare Handlungen erfolgt sind. Auch wenn sich Gegenstände mit einem Wert von mehr als 100.000 Euro oder von "hohem künstlerischem Wert" im Gebäude befinden, soll man Videoaufnahmen machen dürfen.
Die Überwachung von Umkleidekabinen und WC-Anlagen ist weiterhin verboten. Außerdem herrscht eine Kennzeichnungspflicht des überwachten Ortes.
Gegen unerlaubte Überwachung könne man sich mittels Besitzstörungsklage, Anzeige bei der Datenschutzkommission oder durch Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wehren, sagte Maier auf Nachfrage.
Datenschutz auch in Firmen
Der Datenschutzbeauftragte soll Arbeitnehmer vor unerlaubter Datenüberwachung in Firmen schützen. Er hat mit dem Betriebsinhaber für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu sorgen und muss von diesem auch über neue Anwendungen informiert werden.
Er genießt laut Novelle Kündigungsschutz und ist in Betrieben mit mindestens 20 Mitarbeitern zu bestellen. Zu diesem Vorschlag werde es in der Diskussion "unterschiedliche Positionen" geben, räumte Maier ein.
Der Vorsitzende der GPA-DJP, Wolfgang Katzian, begrüßte in einer Aussendung die Einsetzung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dies stärke die Position der Arbeitnehmer und schütze sie vor illegaler Überwachung seitens des Unternehmens. Zudem kündigte er eine aktive Teilnahme am Begutachtungsprozess seitens der Gewerkschaft an.
(APA)