Einigung über Online-Durchsuchung

15.04.2008

Die deutsche Bundesregierung hat den letzten strittigen Punkt bei der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern geklärt: Wohnungen dürfen zur Installation des Trojaners nicht betreten werden.

Nach monatelangem Ringen einigte sich die große Koalition auf den umstrittenen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble [CDU] und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries [SPD] hätten "eine Einigung erreicht", sagte eine Sprecherin des deutschen Innenministeriums am Dienstag in Berlin.

Nun gehe der Gesetzesentwurf an die Bundesländer. Das Innenministerium hoffe, dass der Entwurf noch vor der Sommerpause im Kabinett behandelt werden könne.

Kein Betreten der Wohnung

Der letzte strittige Punkt, das Eindringen in die Wohnung von Verdächtigen, um die Online-Durchsuchung zu ermöglichen, steht demnach auf Wunsch der SPD nicht in dem Gesetzesentwurf.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar entschieden, dass Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen ausgeforscht werden dürfen - allerdings nur dann, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Auch eine Richteranordnung sahen die Verfassungsrichter als zwingend an.

Um die zur Online-Durchsuchung notwendige Software zu installieren, war als eine Möglichkeit das Eindringen in die Wohnung eines Verdächtigen genannt worden. Die SPD hielt dieses heimliche Eindringen in Wohnungen jedoch für grundgesetzwidrig und verwies auf die Unverletztlichkeit der Wohnung.

BKA rechnet mit zehn Fälle pro Jahr

Das deutsche Bundeskriminalamt [BKA] geht davon aus, dass es nach einer Gesetzesregelung rund zehn Fällen von Online-Durchsuchungen pro Jahr in Deutschland geben wird.

Die Online-Durchsuchung ist Teil des Gesetzesentwurfes über die Befugnisse des BKA. Demnach soll das BKA künftig die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wahrnehmen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, oder die Zuständigkeit einer Landespolizei nicht festgestellt werden kann.

Das BKA soll dabei präventiv tätig werden können und die Möglichkeit bekommen, von sich aus aktiv zu werden. Bisher musste das BKA darauf warten, dass eine Länderpolizei um Amtshilfe ersucht.

In Österreich haben Justizministerin Maria Berger [SPÖ] und Innenminister Günther Platter [ÖVP] vergangene Woche den Bericht der Arbeitsgruppe zur Online-Durchsuchung präsentiert.

Verfassungsrechtler und Arbeitsgruppenleiter Bernd-Christian Funk warnte die Minister eindringlich davor, die Grenzen zwischen Prävention und Strafverfolgung verschwimmen zu lassen.

(dpa | AFP)