Speicherpflicht von Internet-Logfiles
Der eigene Vorschlag der EU-Kommission zur Speicherpflicht für Telefonie-Geprächsdaten und Internet-Logfiles [Data Retention], den EU-Arbeitsgruppen eigentlich bis Herbst ausarbeiten sollten, kursiert bereits jetzt im Internet.
Aus dem Alleingang der Innenminister von England, Frankreich, Irland und Schweden, die eine Speicherung dieser personenbezogenen Daten von bis zu vier Jahren gefordert haben, ist nun ein offizieller Richtlinienvorschlag, der als Urheber das EU-Parlament und den Ministerrat hat, geworden.
Alle Daten rund um Telefonie - wer wann, in welcher Funkzelle und mit wem wie lange telefoniert hat - müssen vom Netzbetreiber in Zukunft ein Jahr lang gespeichert werden.
Das steht in offenem Widerspruch zu nationalen Datenschutzgesetzen wie etwa in Deutschland und Österreich und zur EU-Richtlinie zum Datenschutz, die derartige Vorratsspeicherung explizit untersagen.
Auch Firmen sollen Daten speichern
Was die Internet-Logfiles anbetrifft, so sind diese ein halbes
Jahr lang zu speichern, allerdings nicht allein vom
Internet-Provider. Auch Firmen sollen dazu verpflichtet werden, alle
Bewegungen ihrer Mitarbeiter im Internet mitzuprotokollieren und ein
halbes Jahr zu speichern.
Zugriffsdaten aus Firmennetzen
In den Erläuterungen zum neuen EU-Dokument heißt es, für Kriminelle und Terroristen solle es nicht möglich sein, ihre Kommunikation "hinter einer Firma zu verstecken". Zugriffsdaten aus Firmennetzen würden für die Ermittler zwar nicht direkt auf eine Person hinweisen, seien aber ein "nützlicher Anfangspunkt für weitere Untersuchungen".
Österreich stehe dem Vorhaben "nach wie vor vorsichtig" gegenüber, erklärte Justizministerin Karin Miklautsch [BZÖ] vor zwei Wochen nach einer Sondersitzung der EU-Innen- und -Justizminister. Eine Speicherung für ein Jahr, wie derzeit vorgesehen, konnte sie sich aber ebenso vorstellen wie sechs Monate Internet-Verbindungen.
Das Dokument im VolltextGesetzesänderung nötig
Sollte es eine EU-weit vereinheitlichte Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Telekom-Daten geben, wird in Österreich eine Gesetzesänderung notwendig, so Miklautsch: Derzeit gebe es keine Rechtsgrundlage, die Telekoms dazu zwinge, die Telefondaten von sich aus vorrätig zu halten.
Im Gegenteil: Das österreichische Datenschutzgesetz schreibt vor, dass alle personenbezogenen Daten, die nicht für die Abrechnung benötigt werden, zu löschen sind.