28.07.2005

WLAN & CO

Streit um Handymasten-Steuer geht weiter

Die "NÖ Telekom Service GmbH" - die anderen 50 Prozent gehören dem Landesenergieversorger EVN - errichtet und betreibt Sprach- und Datennetze für öffentliche und landesnahe Einrichtungen.

Laut dem Forum Mobilkommunikation [FMK], der Lobbyingorganisation der Mobilfunkbranche, betreibt die NÖKOM 1.000 Sendemasten für lokale drahtlose Funknetzwerke [WLAN].

Diese werden aber - im Gegensatz zu Mobilfunkmasten - nicht besteuert. Die niederösterreichische Landesregierung hatte die Steuer aber mit dem Kampf gegen den Wildwuchs von Handymasten begründet. Dies zeige die Absicht des Landes private Anbieter zu benachteiligen, meint FMK-Chef Thomas Barmüller.

Barmüller hat die Sichtweise der Mobilfunkbranche auch Vertretern der EU-Kommission vorgetragen.

Verstoß gegen EU-Richtlinien

Demnach verletze die Handymasten-Steuer die Ziele der Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste [2002/21/EG], wonach die EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass die Nutzer größtmögliche Vorteile in Bezug auf Auswahl, Preis und Qualität genießen.

Darüber hinaus müssten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass es keine Wettbewerbsverzerrungen gibt. Durch die Steuer werde diese aber begünstigt, da die Mobilfunker für eine flächendeckende Versorgung ähnlich viele Mobilfunkstationen brauchen. Damit würden vor allem die kleineren Betreiber geschwächt.

Die Mastensteuer stehe auch in Widerspruch zu Artikel 13 der Genehmigungsrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste [2002/20/EG], die festlege, dass Abgaben objektiv gerechtfertigt, transparent, nicht diskriminierend und verhältnismäßig sein müssen.