Kritik an Spähangriff auf Wohnungen
In Deutschland wächst die Kritik an den geplanten Befugnissen für das Bundeskriminalamt [BKA] zur Videoüberwachung von Wohnungen Unverdächtiger.
"Was hier an Maßnahmen beschlossen werden soll, erinnert an Systeme, die keine Rechtsstaaten sind", kritisierte die deutsche Grünen-Fraktionschefin Renate Künast am Samstag die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt, die vorsieht, das BKA-Ermittler künftig auch Wohnungen Unbeteiligter mit Videokameras überwachen dürfen, wenn Verdächtige dort verkehren.
Die FDP-Vizefraktionschefin Birgit Homburger sagte: "Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung sollen hier Freiheits- und Bürgerrechte eingeschränkt werden."
Kritik auch aus der SPD
Kritik gab es jedoch nicht nur von der Opposition. Der SPD-Rechtsexperte Benneter zeigte sich in der "Frankfurter Rundschau" geschockt von dem "Sammelsurium der Grausamkeiten" in dem Gesetzesentwurf. Zuvor hatten sich auch schon andere SPD-Politiker skeptisch geäußert, etwa der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy, und Berlins Innensenator Ehrhart Körting.
"Verfassungskonform"
Die deutsche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verteidigte den geplanten Spähangriff auf Wohnungen. "Wir haben uns die Regelung im BKA-Gesetz sehr sorgfältig angesehen, verfassungsrechtlich ist sie nicht zu beanstanden", argumentierte sie in einem Interview mit der "Welt am Sonntag". Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung seien "penibel eingehalten" worden.
Teil des BKA-Gesetzes
Die Videoüberwachung von Wohnungen ist Teil eines Gesetzesentwurfes zur Ausweitung der Kompetenzen des BKA, auf den sich der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble [CDU] und Zypries am Dienstag geeinigt hatten. Die SPD hatte dabei durchgesetzt, dass Fahnder fremde Wohnungen im Zuge der geplanten Online-Durchsuchung zum Anzapfen eines Computers nicht betreten dürfen.
Es sei ein rechtlicher Unterschied, ob man eine Wohnung zum Anbringen einer Abhör- oder Videowanze betrete oder zum Aufspüren eines Laptops und zu dessen Verwanzung, sagte Zypries. Polizeiexperten hätten ihr gegenüber zudem nur die Notwendigkeit vertreten, in besonderen Fällen Spähprogramme auf elektronischem Wege in Computer einzuschleusen.
(APA | dpa)