24.08.2005

ÜBERWACHUNG

"Lustiger" Debatten-Herbst steht bevor

"Das wird lustig", meinte Justizministerin Karin Gastinger [BZÖ] in der "Wiener Zeitung" vom Mittwoch, als sie auf die datenschutzrechtliche Diskussion im Rahmen der europäischen Anti-Terror-Maßnahmen befragt wurde. Sie stelle sich jedenfalls auf heftige Debatten über die geplante Speicherpflicht [Data Retention] von Telekom-Verkehrsdaten und Internet-Logfiles ein.

Telekoms und Internet-Provider hatten bereits mehrfach angekündigt, keinesfalls die zu erwartenden Mehrkosten für Lagerung, Wartung und Absicherung der enormen zu erwartenden Datenmengen im vielfachen Terabyte-Bereich tragen zu wollen.

Allein 2004 musste das Justizministerium laut Gastinger rund sechs Mio. Euro für die insgesamt 3.700 gerichtlich angeordneten Telekom-Überwachungen bezahlen.

Die Zahl 3.700 täuscht freilich über das wahre Ausmaß der Überwachung hinweg, da jede anrufende bzw. angerufene Nummer ebenfalls in die Mühlen der behördlichen Daten-Mineure gerät, statistisch eingeordnet und nach möglicher strafrechtlicher Relevanz überprüft wird. Das heißt, die Zahl 3.700 muss mit einem [schwer genau festzulegenden Faktor] zwischen 20 und 50 Anschlüssen multipliziert werden.

Auch Firmen müssen speichern

Neben den Providern sollen allerdings auch Firmen, die Netzwerke betreiben, verpflichtet werden, alle Verkehrsdaten aus ihren Firmennetzen aufzubewahren. Das trifft auf herkömmliche Firmen-Telefonanlagen ebenso zu wie auf die neuen Voice-over-IP-Systeme und alle anderen Verbindungen nach außen via Internet.

Das eigentliche Problem, warum es ab Herbst für die Justizministerin "lustig" wird, betrifft den Gesetzgeber. Der von England, Frankreich, Schweden und Irland losgetretene Richtlinienentwurf steht in offenem Widerspruch zu bestehenden Datzenschutzgesetzen wie der EU-Richtlinie selbst. Genau diese Art der Vorratsspeicherung ohne konkreten Anlass ist nicht nur in Österreich explizit verboten.

Ein grundsätzliches Nein gibt es von Gastinger trotzdem nicht, obwohl sie gleichzeitig konzedierte, dass es sich hier um eine "Gratwanderung" handle. "Aber wenn eine Maßnahme zu mehr Sicherheit führen kann, dann müssen wir darüber auch diskutieren. Allerdings mit der gebotenen Behutsamkeit."