Fingerprints im Pass "nicht für Polizei"

25.04.2008

Innenminister Günther Platter [ÖVP] hat den Gesetzesentwurf für die Einführung von Reisepässen mit Fingerabdruck am Freitag in Begutachtung geschickt. Die Abdrücke der beiden Zeigefinger im Chippass sind laut Platter zum "Schutz vor Missbrauch", nicht aber für polizeiliche Ermittlungen bestimmt.

Bei einer Pressekonferenz am Freitag zeigte sich Platter bemüht, Datenschutzbedenken zu zerstreuen: Eine zentrale Datenbank mit den Fingerabdrücken werde es in Österreich nicht geben. "Das wäre unverhältnismäßig", so der Minister.

Auch das Heranziehen der Fingerabdrücke für polizeiliche Ermittlungen sei "nicht geplant". "Dafür wären die Abdrücke der Zeigefinger auch gänzlich ungeeignet, wenn, dann müssten alle zehn Finger abgenommen werden."

"Schutz vor Missbrauch"

Die Frage, ob es entsprechende Pläne gibt, alle zehn Fingerabdrücke abzunehmen, nachdem die USA ihr System bereits umstellen, verneinte Platter.

Ab 2009 sollen nun im Reisepass nicht nur das Foto, sondern auch die Abdrücke der beiden Zeigefinger des Inhabers für die Fälschungssicherheit des Passes sorgen. Das sei ausschließlich "als Schutz vor Missbrauch" des Reisedokuments gedacht, so Platter.

Derzeit sei der Gesetzesentwurf in der Begutachtung, die auf vier Wochen angesetzt sei. Noch vor dem Sommer soll der Entwurf zuerst den Ministerrat und später das Parlament passieren, um per 1.1.2009 zum Gesetz werden zu können. Ab dem 1. Quartal 2009 soll dann der neue Pass ausgegeben werden.

Die zwei Fingerabdrücke im Reisepass sind durch eine EU-Richtlinie vorgegeben, die bis spätestens Mitte 2009 umgesetzt werden muss.

"Sicherster Pass aller Zeiten"

Wolfgang Rosenkranz von der Staatsdruckerei sagte bei der Pressekonferenz, dass es sich um den "sichersten Reisepass" handle, der je in Österreich gedruckt wurde.

Die Fingerprints selbst sollen durch ein eigenes Zertifikat geschützt werden, das der Staat an die jeweiligen Länder ausgibt, so Rosenkranz im Anschluss gegenüber ORF.at. Nur mit diesem könnten die Passlesegeräte auf die Daten zugreifen.

Die Verbindung werde, wie schon bei den jetzigen Biometriepässen, verschlüsselt hergestellt. Der Zugriff könne zudem nur bei geöffnetem Pass erfolgen, da dafür Informationen aus dem Pass [MRZ, der Code unter dem Passbild] benötigt würden. Der Chip selbst sei nur auf eine Distanz von maximal zehn Zentimetern auslesbar.

Schleuse Identitätsdokumentenregister

Die Fingerabdrücke werden bei den jeweiligen Passausstellungsbehörden gesammelt, die diese dann regional speichern. Eine Überführung in eine zentrale Datei ist laut Platter nicht geplant.

Allerdings müssen diese Daten über das Identitätsdokumentenregister [IDR] des Innenministeriums, in dem auch bereits die aktuellen Biometriedaten gespeichert sind, an die Staatsdruckerei weitergeleitet werden.

Laut Innenministerium sollen die Fingerabdrück in diesem Register nicht gespeichert werden. Nur die zuständige Passbehörde, hat laut Auskunft des Ministeriums Zugang zum Akt und allen antragsrelevanten Daten.

Keine Überführung in EU-Datenbank

Laut Ministerium sollen die Fingerprints aus den Reisepässen auch nicht in eine EU-weite Datenbank überführt werden - es gebe derzeit auch keine Initiative der EU-Kommission, eine solche zu schaffen, so das Ministerium auf Anfrage gegenüber ORF.at. Bei den Fingerabdrücken für die Pässe handle es sich ohnedies um Flachfingerabdrücke der Zeigefinger, für kriminalisitsche Zwecke seien aber nur gerollte Abdrücke alle Finger von Relevanz.

Die Staatsdruckerei lösche die Daten, nachdem sie das jeweilige Dokument erstellt habe, versicherte Rosenkranz.

900 gefälschte Reisepässe

2007 wurden in Österreich geschätzte 900 gefälschte Reisedokumente sichergestellt. Bei rund zehn davon handelt es sich laut Innenministerium um falsche österreichische Dokumente, der Rest betrifft ausländische Pässe. Genaue Zahlen liegen nicht vor, da es derzeit keine zentrale Datenbank für die Erfassung gibt.

Die zentrale Speicherung von Fälschungen werde seit einigen Monaten angepeilt, sei aber bisher an Bedenken seitens der Datenschutzkommission gescheitert, so ein Mitarbeiter des Fachbereichs Dokumentenfälschung gegenüber der APA. Erwartet wird, dass spätestens Anfang 2009 die Datenbank in die Realität umgesetzt werden kann. Ein Testbetrieb läuft bereits seit einem Jahr.

Dokumente "polizeilicher Amtshandlungen"

Gespeichert werden sollen darin alle Dokumente, die "Gegenstand einer polizeilichen Amtshandlung" sind, sprich, die bei Verkehrskontrollen, Schleierfahndungen etc. abgenommen werden. Das bedeutet, dass auch Papiere, bei denen der Verdacht auf Fälschung besteht, in die Datenbank eingetragen werden.

Sollte sich dieser als unbegründet herausstellen, werde das gekennzeichnet, hieß es. Die meisten gefälschten Pässe beschlagnahmt die Polizei derzeit auf dem Flughafen Wien-Schwechat.

(futurezone | APA)