Kommission mogelt bei Informationsfreiheit
Bürgerrechtler kritisieren einen Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EG-Verordnung zur Informationsfreiheit, der den Zugang zu Dokumenten der Union weiter einschränken würde.
Wie die EU-kritische britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch am Montag mitgeteilt hat, hat die EU-Kommission am 18. April einen Vorschlag zur Änderung der EG-Verordnung 1049/2001 vorgelegt. In dieser Verordnung wird der Zugang von Bürgern, Institutionen und der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments geregelt.
Die Kommission reagiert damit auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und nimmt Empfehlungen des Parlaments aus dem Jahr 2006 für die Änderung der Verordnung auf, interpretiert diese zum Teil aber recht eigenwillig. So hatte das Parlament verlangt, dass auch alle Dokumente aus der Vorbereitungsphase der EU-Gesetzgebung zugänglich gemacht werden müssten.
Die Kommission reagierte darauf, indem sie zwar dem Vorschlag uneingeschränkt zustimmte, tatsächlich aber gleichzeitig mit subtil gesetzten Formulierungen empfahl, den Zugriff auf die Dokumente weiter einzuschränken.
Die Klauseln
So können sich die EU-Institutionen auch weiterhin auf die üblichen Klauseln berufen, wenn sie ein Dokument nicht herausgeben wollen. Sobald etwa "internationale Beziehungen", die "öffentliche Sicherheit" oder "Fragen der Verteidigung oder des Militärs" betroffen sind, sollen Dokumente unter Verschluss bleiben können.
Außerdem, so Statewatch, könne eine EU-Institution schlicht selbst bestimmen, was sie als "Dokument" betrachte und was nicht. Papiere, die nicht offiziell als Dokumente im Sinne der Verordnung deklariert wurden, können weiterhin unter Verschluss gehalten werden. Auch die Rechte der Mitgliedsstaaten und der Drittstaaten, etwa der USA, gegen die Veröffentlichung von EU-Dokumenten ein Veto einlegen zu dürfen, blieben in dem Kommissionsentwurf erhalten, schreibt Statewatch.
Immerhin gebe es in dem Entwurf der Kommission auch fortschrittliche Elemente. So sei es nun möglich, Dokumente auch dann herauszugeben, wenn Namen, Titel und Aufgaben von Beamten und Funktionären in ihnen vorkommen. Außerdem steht im Entwurf der Kommission, dass nun auch Menschen und Institutionen von außerhalb der Union das Recht auf Zugang zu EU-Dokumenten erhalten sollen.