10.10.2005

EU-MINISTERRAT

Weiter Einsprüche zur Datenspeicherpflicht

Allen Anstrengungen der britischen Ratspräsidentschaft zum Trotz wird es beim Treffen der EU-Innen- und Justizminister am Mittwoch voraussichtlich keine Einigung über die "Rahmenrichtlinie" des Rats zur verpflichtenden Speicherung von Verkehrsdaten aus Telekommunikation und Internet geben [Data Retention].

Der aktuelle Entwurf sieht höchst unterschiedliche Zeiträume für die Dauer der Speicherpflicht vor, die Palette des vom Rat "Erlaubten" reicht von sechs Monaten Minimum bis zu 48 Monaten.

Der aktuelle Diskussionsstand zur Richtlinie zeigt nicht nur erhebliche Differenzen in den Standpunkten der einzelnen Länder, sondern auch enorme Unterschiede, was das technische Internet-Verständnis der einzelnen Delegationen betrifft.

IRC, WWW-Chat, Foren

So verlangt Schweden mit einer Reihe baltischer und skandinavischer Staaten beharrlich die Einbeziehung von "Internet-Chat" in die zu überwachenden Dienste. Was mit "Internet-Chat" freilich gemeint ist, wird nicht näher spezifiert.

Und genau da liegt auch der Hund begraben, denn vom Aufwand für den Provider macht es einen fundamentalen Unterschied, ob damit der klassische Internet-Relay-Chat [IRC] gemeint ist, eine Web-basierte Chat-Anwendung, ICQ oder gar Online-Foren darunter verstanden werden.

Die gesamte Vorgehensweise im Rat erweckt den Eindruck, dass bei einzelnen Delegationen wenig bis kein technisches Verständnis für die fundamentalen Unterschiede zwischen den Circuit-Switched-Networks der Telekoms und dem völlig anders strukturierten TCP/IP-Verkehr des Internets herrscht.

Peer-to-Peer-Überwachung

Angeführt vom schwedischen Justizminister Thomas Bodström, der mit dem britischen Innenminister Charles Clarke um die Position des obersten Hardliners im Rat wetteifert, verlangt eine Reihe weiterer Staaten auch die Speicherung von WWW-Logfiles sowie von Peer-to-Peer-Verbindungen [P2P].

Bewegungsprotokolle

Auf der anderen Seite haben vor allem Deutschland und Österreich, aber auch andere Staaten erneut "harte" Vorbehalte gegen Kernelemente der Ratsrichtlinie angemeldet.

Einsprüche aus Österreich

DE und AT bestehen weiters darauf, dass der "Marktanteil des Anbieters oder das Verhältnis zwischen Netzgröße und Marktgröße ... zu berücksichtigen sind" [Art. 1, Absatz 3], die Datenspeicherpflicht soll damit erst ab einer gewissen Größe des Internet-Providers wirksam werden.

Zusammen mit Tschechien, Estland und Litauen halten Deutschland und Österreich ihren Einspruch gegen die verpflichtende Aufzeichnungen der Daten von Telefonaten aufrecht, die nicht zu Stande gekommen sind.

Hintergrund dazu ist, dass diese Daten in den Telekom-Netzen derzeit gar nicht erfasst werden, da sie irrelevant für Abrechnungen sind.