Microsoft klagt gegen EU-Rekordstrafe

berufung
09.05.2008

Der US-Software-Konzern Microsoft geht gegen das Rekordbußgeld der Europäischen Union in Höhe von 899 Millionen Euro vor.

Der Konzern habe das EU-Gericht erster Instanz angerufen und Berufung eingelegt, so ein MS-Sprecher am Freitag in Brüssel. Ziel sei es, das Bußgeld aufzuheben.

"Microsoft hat heute beim EU-Gericht erster Instanz einen Antrag auf Annullierung des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 27. Februar gestellt", teilte der weltgrößte Software-Hersteller am Freitag mit.

1,7 Milliarden Euro Bußgelder

Die EU-Kommission hatte Microsoft am 27. Februar wegen jahrelang zu hoher Lizenzgebühren für technische Informationen belangt. Es war das höchste EU-Bußgeld aller Zeiten gegen ein einzelnes Unternehmen. Die verlangten Strafzahlungen an die EU summieren sich für den US-Giganten aus Redmond seit 2004 auf nun 1,677 Mrd. Euro.

Microsoft will nach eigenen Angaben mit dem Schritt nun Klarheit vom Gericht erhalten. Die Europäische Kommission bezeichnete das Zwangsgeld als rechtmäßig.

EU vs. Microsoft: Die unendliche Geschichte

Die EU-Wettbewerbshüter hatten entschieden, der Windows-Hersteller habe gegen alte EU-Sanktionen verstoßen.

Brüssel hatte Microsoft 2004 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung schwer bestraft und ein erstes Bußgeld von fast 500 Mio. Euro verhängt. Microsoft soll der Brüsseler Behörde zufolge die von den Wettbewerbshütern im März 2004 festgelegten Auflagen bis Oktober 2007 nicht erfüllt haben.

Microsoft soll unangemessen hohe Preise für Schnittstelleninformationen verlangt haben, die andere Hersteller zur Vernetzung ihrer Produkte mit Microsoft-Programmen brauchten.

Neue Verfahren laufen

Nach Einschätzung von Microsoft betrifft das Bußgeld einen abgeschlossenen Vorgang, der durch die Einigung zwischen dem Konzern und Brüssel vom Oktober 2007 erledigt sei.

Es laufen jedoch bereits neue Verfahren, bei denen es unter anderem um die Verbindung zwischen dem Web-Browser Internet Explorer mit Windows geht. Auch in diesen Verfahren drohen hohe Strafgelder.

(APA | dpa | Reuters)