BKA soll sich nicht selbst kontrollieren

deutschland
13.05.2008

Geht es nach der deutschen Bundesregierung, soll das Bundeskriminalamt [BKA] seine Aktivitäten im Rahmen der Online-Durchsuchung selbst kontrollieren. Die SPD-Bundestagsfraktion erinnert an das Prinzip der Gewaltenteilung und will richterliche Kontrollen.

Die SPD-Bundestagsfraktion will den vom deutschen Innen- und Justizministerium ausgehandelten Gesetzesentwurf für mehr Befugnisse des deutschen Bundeskriminalamts ändern. "Wir haben Gesprächs- und Verhandlungsbedarf", sagte der innenpolitische Sprecher Dieter Wiefelspütz am Dienstag vor Journalisten in Berlin. Der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy [SPD], sagte der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" [Dienstag-Ausgabe]: "Der Gesetzentwurf kann nicht eins zu eins den Bundestag passieren."

Freiwillige Selbstkontrolle statt Gewaltenteilung

Das BKA soll neue Kompetenzen zur Abwehr des islamistischen Terrorismus erhalten. Die SPD will unter anderem verhindern, dass sich das BKA selbst kontrolliert, indem zwei seiner Beamten durch Online-Durchsuchung gewonnene Daten daraufhin überprüfen, ob sie den geschützten Kernbereich der privaten Lebensführung umfassen. Die SPD plädiert für einen Richter oder einen Datenschützer, der das Material sichtet.

Der Linke-Abgeordnete Jan Korte sagte: "Das BKA-Gesetz gehört auf den Müll, weil es dem BKA die umstrittene Online-Durchsuchung, den Großen Lauschangriff, die Videoüberwachung von Wohnungen und 23 weitere Spitzelmethoden erlaubt." Kosmetische Schönheitsreparaturen durch die SPD änderten nichts an den "Eingriffen in die Grundrechte".

Union "gesprächsbereit"

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach [CDU] sagte der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung", die Union sei in jeder Frage gesprächsbereit. Er habe allerdings die Befürchtung, "dass am Ende das BKA zur Terrorabwehr weniger Befugnisse hat als die Länderpolizeien bei der Bekämpfung der Alltagskriminalität".

Edathy sagte, die Regelung zur optischen Wohnraumüberwachung sei "weit wie ein Scheunentor". Wohnungen Dritter, die zwar von Kontaktpersonen, nicht aber von Verdächtigen selbst besucht würden, dürften überhaupt nicht überwacht werden.

Schutz muslimischer Geistlicher

Ein derartiger Eingriff in Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter sei nur vorstellbar, wenn er zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich sei. Zudem sehe er das Gespräch von Muslimen mit ihren Geistlichen als ebenso schutzwürdig an wie das Gespräch von Christen mit einem Pfarrer oder Pastor.

Wiefelspütz zufolge wird die SPD der Union in dieser Woche ein Schreiben mit "zehn bis 15 Punkten" zuleiten. Das Gesetzgebungsverfahren solle aber nicht verzögert werden. Die erste Beratung über das Gesetz im Bundestag solle vor der Sommerpause sein.

(dpa)