Hustinx kritisiert Umgang mit Polizeidaten

15.05.2008

Anlässlich der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts für das Jahr 2007 hat der oberste EU-Datenschützer Peter Hustinx den Innenministern laxen Umgang mit persönlichen Daten vorgeworfen. Besonders die Vorgehensweise bei der Durchsetzung des Vertrags von Prüm beunruhigt die Datenschützer.

Hustinx kritisierte den Umgang mit Polizeidaten in Europa. Für den grenzüberschreitenden Austausch von Angaben aus Gen-Datenbanken fehlten die nötigen Schutzklauseln, sagte Hustinx Mitte Mai in Brüssel.

Europas oberster Datenschützer kritisierte dabei auch die Art und Weise, wie der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die Beschlüsse zum Vertrag von Prüm während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vor einem Jahr durchgesetzt hatte.

Klare Regeln eingefordert

Hustinx betonte, er sei nicht gegen die Nutzung von Gen-Datenbanken zur Verbrechensbekämpfung. Dafür seien aber klare Regeln nötig. Die aber fehlten für die Zusammenarbeit der nationalen Strafverfolger auf EU-Ebene.

Er sei besorgt über die möglichen Folgen für die Bürger wie für die Fahnder, sagte der Datenschutzbeauftragte und fügte hinzu: "Ich finde es bedauerlich, dass die deutsche Präsidentschaft den Schwung ihres Vorsitzes dazu genutzt hat, etwas zu beschließen, was so nicht hätte beschlossen werden dürfen."

Datenschutzbericht 2007 vorgestellt

Der vorgelegte Bericht des European Data Protection Supervisors [EDPS] für das Jahr 2007 befasst sich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 45/2001 über den Datenschutz in den Institutionen der Union.

Säumige Institutionen

Hustinx zeigte sich zufrieden mit der Initiative "Spring 2007", in deren Rahmen die EU-Institutionen dazu ermutigt worden seien, eigene Datenschutzbeauftragte zu ernennen. Das Ergebnis bezeichnet Hustinx in einer ersten Aussendung als "allgemein zufriedenstellend", allerdings sei die Richtlinie von den betroffenen Agenturen immer noch nicht vollständig umgesetzt worden. Es habe allerdings nur wenige Beschwerden gegeben.

Kritik übte Hustinx in seiner Aussendung daran, dass nur vier EU-Institutionen es geschafft hätten, dem EDPS ihre Datenverarbeitungsrichtlinien zur Konformitätsprüfung vollständig vorzulegen. Alle anderen Institutionen hätten durchschnittlich nur die Hälfte ihrer Verarbeitungsrichtlinien dem EDPS vorgelegt. Allerdings sei es allgemein kaum zu Beschwerden über Verstöße gekommen.

Das Büro des EDPS werde auch weiterhin darauf drängen, dass die EU-Institutionen die Datenschutzrichtlinie voll umsetzen, so Hustinx.

Der Bericht zum Download

Hustinx hatte sich bei einer Konferenz Ende April in Wien für "vorausschauenden Datenschutz" ausgesprochen. Alle der EU vorliegenden Projekte, in denen sicherheitsrelevante persönliche Daten verarbeitet werden, müssten künftig schon bei der Planung auf Datenschutzverträglichkeit geprüft werden, sagte Hustinx zu ORF.at.

(futurezone | dpa)