Microsoft wehrt sich gegen Zerschlagung
Microsoft hat im Kartellrechtsstreit mit der US-Regierung das zuständige Gericht ersucht, den Antrag der Kläger auf Zerschlagung des Unternehmens abzulehnen.
Das Unternehmen sei allerdings bereit, seine Geschäftspraktiken zu begrenzen. Die Vorschläge sehen in erster Linie eine größere Freiheit der Microsoft-Partner vor.
Wieder Verschiebung
Der für den 24. Mai vorgesehene Gerichtstermin, an dem eigentlich
die Schlussplädoyers gehalten werden sollten, dürfte in eine
Besprechung des weiteren Terminkalenders umgewidmet werden.
1. Anhörung im Dezember, ...
Für das weitere Vorgehen schlug Microsoft drei Varianten vor: Falls Jackson die von der US-Regierung geforderte Zerschlagung des Konzerns auch nur erwäge, sollen Anhörungen von Experten und Zeugen frühestens am 4. Dezember beginnen.
... Oktober oder August.
Sollte der Richter lediglich in Betracht ziehen, Microsoft zur Herausgabe seines Quellcodes zu zwingen, dann könnte das Verfahren zur Straffestsetzung aus Sicht des Unternehmens schon am 2. Oktober weitergehen. Selbst wenn Jackson nur Auflagen an den Konzern ins Auge fassen sollte, bedingt sich Microsoft aus, dass Anhörungen nicht vor dem 7. August beginnen.
Mildere Instanzen
Egal welche Sanktionen der Richter verhängt, Microsoft beharrt darauf, gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung zu gehen.
Die Firmenanwälte setzen darauf, dass die nächste Instanz weniger hart urteilen wird als Jackson, der den Konzern als gesetzesbrechenden Monopolisten sieht.
Die Vorgeschichte scheint ihnen Recht zu geben: Im Juni 1998 hatte Microsoft vor einem Berufungsgericht die Integration weiterer Funktionen in sein Betriebssystem "Windows" durchgesetzt.
Regierung reagiert bis 17. Mai
Microsoft-Präsident Steve Ballmer hat angekündigt, das zeitaufwendige juristische Duell mit der US-Regierung notfalls bis zum US-Verfassungsgericht ausfechten zu wollen. Jackson strebte hingegen bisher eine Beschleunigung des Verfahrens an: Er wollte die zweite Instanz überspringen und den Fall möglichst direkt vor das Verfassungsgericht bringen. Zunächst aber hat die US-Regierung bis 17. Mai Zeit, offiziell zu den Gegenvorschlägen von Microsoft im Sanktionsverfahren Stellung zu beziehen.