Klagen gegen Kennzeichenerfassung
Massenabgleich in Bayern und Niedersachsen
Gegen die anlasslose Erfassung und massenhafte Abgleichung von Kfz-Kennzeichen in ihren Bundesländern haben ein bayrischer und ein niedersächsischer Bürger am Freitag Klage erhoben.
Laut Mitteilung der von der Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [AK Vorrat] unterstützten Kläger sind in Bayern 35 Kennzeichen-Scanner im Betrieb, die pro Monat fünf Millionen Fahrzeuge erfassten. Die Trefferquote liege dabei bei 0,03 Prozent. Diese Quote hätte aber auch durch herkömmliche Fahndung erzielt werden können, ohne in die Privatsphäre der anderen Bürger eingreifen zu müssen, so die Mitteilung des AK Vorrat.
Erfassung bereits gekippt
In Bayern wurde deshalb Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Der Kläger in Schleswig-Holstein ging direkt vors Bundesverfassungsgericht.
Bereits im März hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht anlässlich von Klagen gegen entsprechende Gesetze in Hessen und Schleswig-Holstein entschieden, dass die automatisierte anlasslose Erfassung und Abgleichung von Kfz-Kennzeichen gegen das Grundgesetz verstoße.