Online-Medien wandern ins Archiv

Österreich
11.06.2008

Am Mittwoch wurde die Novelle zum Mediengesetz beschlossen. Damit kann die Nationalbibliothek [ÖNB] in Zukunft auch Online-Medien archivieren.

Die ÖNB erhält mit der Novelle, die vom Ministerrat beschlossen wurde, eine Sammelermächtigung, maximal viermal jährlich alle öffentlich zugänglichen Online-Medien mit at.-Domain oder mit inhaltlichem Bezug zu Österreich automatisiert zu sammeln und zu speichern.

Ab 1.1.2009 in Kraft

Laut Medienministerium tritt die Novelle mit 1.1.2009 in Kraft, die ÖNB muss die Medieninhaber vor Beginn der Sammlung darüber schriftlich in Kenntnis setzen.

Bei periodischen elektronischen Medien, die einer Zugangskontrolle unterliegen oder wenn die automatische Abspeicherung aus technischen Gründen nicht möglich ist, müssen die Inhaber ihre Medieninhalte an die Nationalbibliothek abliefern, sobald sie dazu aufgefordert werden.

Private Websites ausgeschlossen

Nicht gesammelt werden rein private Medien wie persönliche Websites, die die öffentliche Meinungsbildung nicht beeinflussen, sowie "Medieninhalte, an denen kein wissenschaftliches, kulturelles oder sonstiges öffentliches Interesse besteht".

Die ÖNB ging nach Bekanntwerden des Vorhabens von rund 1.500 Aufforderungen zur Ablieferung innerhalb von fünf Jahren aus.

Die anderen berechtigten Bibliotheken sind an diesem Verfahren nicht beteiligt; sie erhalten Zugang zu den abgelieferten Medien über die ÖNB.

Strenge Auflagen für Nutzung

Verleger von Online-Medien, die nur gegen Entgelt angeboten werden, können eine Sperrfrist von bis zu einem Jahr vorsehen, während der Bibliotheksbesucher auf die Medien nicht zugreifen können.

Die Online-Medien sind zudem nur am Bibliotheksstandort [keine Online-Einsicht] zugänglich. Online-Medien, die nur gegen Entgelt angeboten werden, dürfen darüber hinaus jeweils nur an einem Terminal zugänglich gemacht werden; sie dürfen zwar ausgedruckt, aber nicht versendet oder kopiert werden.

(futurezone | APA)