Musikindustrie unterliegt vor Gericht

USA
12.06.2008

Ein US-Gericht hat eine Klage des Musikkonzerns Universal Music wegen des Verkaufs von Promotion-CDs auf eBay zurück gewiesen.

Der Verkauf von Promo-CDs, die von Musikkonzernen verteilt werden, verstößt nicht gegen das Urheberrecht, entschied ein kalifornisches Gericht in einem von Universal Music angestrengten Rechtsstreit am Mittwoch.

Der Musikkonzern hatte den Händler Troy Augusto im Mai 2007 wegen Urheberrechtsverletzungen geklagt, weil er von den Plattenfirmen ausgegebene Promotion-CDs über eBay verkauft hatte. Am Mittwoch wies ein kalifornisches Gericht die Klage zurück.

"First Sale Doctrine"

Universal hatte sich darauf berufen, dass die durch Aufkleber wie "For promotional use only, not for sale" gekennzeichneten CDs weiterhin in seinem Besitz seien. Das Gericht schloss sich dieser Meinung nicht an und berief sich auf die "First Sale Doctrine", die in den USA den Weiterverkauf urheberrechtlich geschützter Werke regelt.

Wenn Rechteinhaber CDs, DVDs oder Bücher verkaufen oder weitergeben, seien die Empfänger der Werke ohne weitere Zustimmung der Copyright-Inhaber berechtigt, diese weiterzuverkaufen, heißt es in dem vor rund hundert Jahren, am 1. Juni 1908, erlassenen Gesetz.

"Sieg für Konsumenten"

Die US-Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation [EFF], die den Beklagten unterstützte, bezeichnete den Entscheid des Gerichts als Sieg für alle Konsumenten und nicht nur jene, die gebrauchte CDs kaufen oder verkaufen.

Damit werde die Balance zwischen den Rechten der Copyright-Inhaber und jenen der Öffentlichkeit aufrechterhalten, teilte EFF-Anwältin Corynne McSherry in einer Aussendung mit.

Der Gerichtsentscheid sei nicht zuletzt auch deshalb wichtig, weil dadurch klargestellt sei, dass Unternehmen nicht durch das Aufbringen eines Aufklebers darüber bestimmen können, ob ihre Produkte weiterverkauft werden dürfen.