Jugendschutz gegen "Killerspiele"

deutschland
13.06.2008

Bundesrat billigt verschärftes Jugendschutzgesetz

Jugendlichen in Deutschland wird der Zugang zu gewaltverherrlichenden Filmen und Computerspielen erschwert. Der Bundesrat billigte am Freitag die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes, die damit in Kraft treten kann.

Damit werden die Kriterien erweitert, nach denen Gewaltvideos und "Killerspiele" als jugendgefährdend auf dem Index landen. Die Hinweise auf Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs werden vergrößert, damit sie beim Kauf künftig auf den ersten Blick ins Auge fallen. Die Opposition im Bundestag hatte das Gesetz als unzureichend kritisiert.

Selbstzweckhafte Gewalt

Medien dürfen Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden, so der aktuell verfügbare Entwurf vom März, wenn sie "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen" [§ 15 Abs. 2 3a].

Sie werden von der zuständigen Bundesprüfstelle [BJM] in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen, wenn "Gewalthandlungen wie Mord-und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt wird" [§ 18].

Einsatz von Testkauf-Agenten

Ursprünglich hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen [CDU] auch den Einsatz jugendlicher Testkäufer geplant. Damit sollten Händler überführt werden, die Schnaps, Zigaretten oder Gewaltvideos unerlaubt an minderjährige Kunden verkaufen.

Nach heftiger Kritik von SPD und Opposition war dieser Vorschlag aus dem Gesetzesentwurf gestrichen worden. Der Einsatz von jugendlichen Testkäufern bleibt damit weiter den Ländern überlassen.

(dpa | futurezone)