EFF gegen Laptop-Durchsuchungen
US-Bürgerrechtler wollen Grenzbeamten die Durchsuchung von Laptops als Eingriff in die Privatsphäre verbieten lassen.
Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation [EFF] hat am Donnerstag eine Eingabe an das 9. US-Bezirksberufungsgericht in Pasadena geschickt. Die Organisation wendet sich darin gegen eine Entscheidung des Gerichts vom 21. April, in dem es die Beschwerde des US-Bürgers Michael Arnold gegen die Durchsuchung seines Notebooks durch US-Grenzbeamte im Juli 2005 als unbegründet zurückgewiesen hatte.
Nacktfoto auf der Festplatte
Arnold war am 17. Juli 2005 von den Philippinen kommend über den Flughafen Los Angeles [LAX] in die USA eingereist. Dabei hatten Grenzbeamte ihn für eine Routinekontrolle ausgewählt, sein Notebook gestartet und darauf ein Bild gefunden, das zwei nackte Frauen zeigte. Die Grenzbeamten zogen daraufhin Spezialisten des US-Heimatschutzministeriums hinzu, die Arnold für mehrere Stunden festhielten und befragten.
Die Spezialisten untersuchten Arnolds Computer weiter und konfiszierten ihn, weil sie darauf, so die Gerichtsakten, Kinderpornobilder gefunden zu haben glaubten. Arnold wurde der Einfuhr von Kinderpornografie in die USA beschuldigt und angeklagt. Arnold wiederum ist der Ansicht, dass der Staat kein Recht darauf habe, anlasslos Computer bei Grenzkontrollen zu durchsuchen, als US-Bürger dürfe er auf Grundlage des vierten Verfassungszusatzes nur dann kontrolliert werden, wenn ein begründeter Verdacht gegen ihn vorliege.
Ein kalifornisches Bezirksgericht gab Arnold daraufhin recht, das Berufungsgericht in Pasadena hob das Urteil wieder auf, die Behörden hätten sehr wohl das Recht, auch Notebooks und Speichergeräte von US-Bürgern an der Grenze zu durchsuchen.
Untersuchungen ohne Richter
Die EFF und die mit ihr in dieser Sache verbündete Reisebüro-Vereinigung Association of Corporate Travel Executives [ACTE] unterstützen Arnolds Rechtsauffassung. Das Recht der US-Grenzer auf Untersuchung der Habseligkeiten von US-Reisenden würde nicht automatisch den Check von Daten auf elektronischen Speichergeräten decken. Dieser sei vielmehr als Eingriff in die Privatsphäre des Reisenden zu werten, so die EFF.
Die Bürgerrechtler weisen darauf hin, dass es den Grenzern beim derzeitigen Stand des Rechts problemlos möglich sei, Rechner und Speichergeräte an der Grenze zu konfiszieren, die Daten zu kopieren und zu speichern - und das alles ohne jegliche richterliche Kontrolle. Das verstoße gegen die Verfassung der USA.