EU-Parlament stützt Ombudsmann
Zugang zu Dokumenten verbessert
Das EU-Parlament hat auf seiner Sitzung am Mittwoch in Straßburg die Rechte des EU-Bürgerbeauftragten [Ombudsmann] gegenüber den Institutionen der Union leicht gestärkt. Der Ombudsmann bearbeitet Beschwerden von Bürgern gegen Institutionen der Europäischen Union.
Das Parlament verbesserte einen Entwurf der Kommission über die Statuten des Bürgerbeauftragten dahingehend, dass die Institutionen diesem nicht mehr den Zugang zu Dokumenten auf Grundlage selbst definierter "berechtigter Geheimhaltungsgründe" verweigern dürften. Das, so die Stellungnahme des Parlaments, hätte den EU-Organen "zu großen Ermessensspielraum" gelassen.
Einstufung der Dokumente
Vielmehr sollten die Verschlusssachen nun nach Vorschriften behandelt werden, die jenen in den Institutionen selbst absolut gleichwertig sind. Sprich: Nur wenn ein Dokument in einer EU-Institution selbst als Verschlusssache klassifiziert ist, kann dessen Herausgabe an den Ombudsmann verweigert werden.
"Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Bürgerbeauftragte uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen oder Dokumenten haben sollte. Es ist ratsam, objektive Vorschriften zur Festlegung der Pflichten des Bürgerbeauftragten einzuführen, was den Zugang zu Verschlusssachen, insbesondere zu sensiblen Dokumenten im Sinne von Artikel 9 der Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten der Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission betrifft", heißt es in der Stellungnahme des Parlaments.
Die Sensibilitäten
Zu den "sensiblen Dokumenten" zählen nach dieser Verordnung solche, die "internationale Beziehungen", die "öffentliche Sicherheit" oder "Fragen der Verteidigung oder des Militärs" betreffen.
Umgekehrt verpflichtet das neue Statut den Ombudsmann und dessen Mitarbeiter zur Einhaltung der Geheimhaltungspflicht. Generell sollen sich Ombudsmann und EU-Organe auf klare Regeln für den Umgang mit sensiblen Dokumenten einigen.
Streit um Verordnung
Zwischen Ombudsmann und Kommission schwelt derzeit auch ein Streit über eine von der Kommission vorgeschlagene Änderung besagter Verordnung 1049/2001, die den Zugang zu sensiblen Dokumenten regelt.
Die Kommission würde die Verordnung gerne dahingehend ändern, dass die Organe der EU selbst definieren können, welche Schriftstücke sie als "Dokumente" und damit als zur Weitergabe geeignete Texte definieren und welche nicht.
Erst am 2. Juni hat Ombudsmann Nikiforos Diamandouros bei einer Anhörung vor dem EU-Parlamentsausschuss für Bürgerliche Freiheiten um die Unterstützung der Abgeordneten in dieser Sache gebeten.