Konsumentenschützer vs. Sarkozy

frankreich
21.06.2008

Die französische Konsumentenschutzorganisation UFC/Que choisir hat angekündigt, der französischen Ratspräsidentschaft in Sachen "Three Strikes Out" einen harten Kampf zu liefern.

Nachdem die französische Regierung mit besonderer persönlicher Unterstützung von Präsident Nicolas Sarkozy am Mittwoch ihr Gesetz zum "flexiblen Gegenschlag" ["Three Strikes Out"] bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet im Parlament eingebracht hat, hat nun die französische Konsumentenschutzorganisation UFC/Que choisir ihre Gegenposition veröffentlicht.

UFC/Que choisir tritt dabei als Sprachführer des EU-Dachverbands der Konsumentenschützer, des Bureau Europeen des Unions de Consommateurs [BEUC], auf. Im Namen des BEUC hat die Organisation einen Achtpunktekatalog mit Forderungen an die am 1. Juli beginnende französische EU-Ratspräsidentschaft publiziert.

Der Gesetzesentwurf sieht die Schaffung einer Regierungsbehörde vor, die mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet werden soll. Die HADOPI [La Haute Autorite pour la diffusion des oevres et la protection des droits sur Internet] genannte Regierungsstelle soll auf Zuruf der Rechteinhaber vermeintliche Urheberrechtsverletzer kontaktieren, verwarnen und gegebenenfalls die Sperre der Zugänge anordnen.

Klare Absage an Sarkozy

In der Unterabteilung zu den Themen Telekommunikation und digitale Märkte findet sich neben Forderungen zu mehr Transparenz auf dem Telekommarkt der EU und härterem Kampf gegen unerwünschte Werbe-E-Mails auch ein ausführliches Statement zum "flexiblen Gegenschlag".

Die Pläne der französischen Regierung, mutmaßlichen Urheberrechtsverletzern auf Zuruf der Rechteinhaber die Internet-Verbindung zu kappen und deren Nutzerverhalten im Netz permanent überwachen zu lassen, verstießen gegen elementare Prinzipien des Konsumentenschutzes und gegen das Bürgerrecht auf Privatsphäre. Auch das EU-Parlament habe dem "flexiblen Gegenschlag" bereits eine klare Absage erteilt.

Die Politik müsse auch auf EU-Ebene eine klare Unterscheidung zwischen gewerbsmäßiger Piraterie und dem Kopieren von Medien im privaten Bereich finden.

Problem der Verantwortlichkeit

Die Konsumentenschützer lehnen es ab, die Internet-Provider als Hilfssheriffs der Medienindustrie zu rekrutieren. Die totale Überwachung der Netze zum Schutz des Urheberrechts sei verhältniswidrig, gefährlich und ineffizient und verstoße gegen bürgerliche Grundrechte und den Datenschutz. Beispielsweise könnten auf die in Frankreich vorgesehene Weise der automatisierten Überwachung des Datenverkehrs nur Computer überwacht werden, man wisse aber nicht, wer vor dem Computer sitze und für etwaige Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sei.

Statt des "flexiblen Gegenschlags" schlagen die Konsumentenschützer vor, "Kultur-Flatrates" oder zumindest interoperable DRM-Systeme einzuführen, die auch die Privatkopie erlauben. Außerdem sei es an der Zeit, EU-weite Lizenzen für Medien einzuführen. Es gehe darum, ein System zu etablieren, das auch für Konsumenten gerecht sei.

In Sachen Privatkopie muss sogar nach dem konsumentenfeindlichen aktuellen Entwurf des französischen Gesetzes zur Installation der Zentralbehörde für Internet-Überwachung [HADOPI] die Industrie die Konsumentenschutzorganisationen in ihre DRM-Planungen einbeziehen, damit das Recht auf Privatkopie gewährleistet bleibt.

UFC/Que choisir kämpft bereits seit mehreren Jahren gegen den "Lock-in" von Konsumenten durch proprietäre DRM-Systeme. 2005 klagte die Organisation Sony und Apple.