DSK gegen Videoüberwachung an Schulen
Laut Ansicht der Datenschutzkommission [DSK] ist die Videoüberwachung an Schulen illegal und sollte nicht als "Mittel der Erziehung" eingesetzt werden. Entsprechende Anträge dreier Schulen lehnte die Kommission demgemäß ab.
Videoüberwachung in Schulen sei illegal, sagte Waltraut Kotschy von der österreichischen Datenschutzkommission am Dienstag im Ö1-Morgenjournal. Die Aufsicht von Schülern sei im Schulunterrichtsgesetz geregelt. Dieses beinhalte keine ausdrückliche Ermächtigung, Videoüberwachung einzusetzen. Einzige Ausnahme sind Außenplätze wie etwa Fahrradabstellräume. Hier seien Kameras erlaubt, weil es um den Schutz von Eigentum gehe.
In ihrer Sitzung am 20. Juni habe die DSK Überwachungsanträge von drei österreichischen Schulen abgelehnt, sagte Gregor König von der DSK auf APA-Anfrage. Die Zwecke, die die Schulen als Gründe für die Installation von Kameras angeführt hatten, hätten dem Zweck der Schulaufsicht entsprochen. Diese wiederum sei gesetzlich geregelt, weswegen die DSK die Überwachung untersagt habe.
"Mittel der Erziehung"
Für Kotschy ist es ein "Grundsatzproblem", ob die behördliche Videoüberwachung "ein Mittel der Erziehung werden soll". Einige Schulen hatten nämlich die Installation von Kameras beantragt, weil sie laut eigenen Angaben des Vandalismus anders nicht mehr Herr werden. In der Sir-Karl-Popper-Schule für Hochbegabte in Wien-Wieden etwa wollte der Direktor überwachen, weil die Toiletten durch Silvesterknaller zerstört und Steckdosen ständig herausgerissen wurden.
Eine manipulierte Fahrradbremse einer Schülerin und Diebstähle in den Garderoben waren der Anstoß für eine Musikhauptschule in Oberösterreich. Bisher haben laut Morgenjournal 20 Schulen bei der DSK eine Installation von Kameras beantragt.
"Wir werden uns selbstverständlich an den Entscheid der Datenschutzkommission halten", sagte Nikolaus Pelinka, Sprecher von Unterrichtsministerin Claudia Schmied [SPÖ]. Das Ministerium hatte die DSK Mitte April um Stellungnahme zur Videoüberwachung an Schulen ersucht. Bis dato sei die Datensammlung an Schulen nämlich nicht gesetzlich geregelt, so Pelinka.
Aufzeichnen muss gemeldet werden
Die Meldung einer Überwachung an die DSK ist dann notwendig, wenn die Daten aufgezeichnet werden. "Dann ist es Datenanwendung", erläuterte König. Für die Überwachung durch Schulen - also Behörden - ist laut Kotschy eine ausdrückliche Erlaubnis durch das Gesetz notwendig, die es derzeit nicht gebe. Prinzipiell sei die Aufzeichnung von Daten immer zweckgebunden, Überwachungsdauer und -bereich seien also genau geregelt, so König. Die gesammelten Daten dürfen später nur zur Klärung von Delikten verwendet werden, für die sie beantragt wurden.
Doris Kaiserreiner von der Quintessenz, die sich für die Wiederherstellung der Bürgerrechte im Informationszeitalter einsetzt, begrüßte die Entscheidung der DSK. Gewalt und Vandalismus an Schulen sollte man besser mit pädagogischen Mitteln bekämpfen - Kameras würden eher Probleme mit sich bringen.
(APA)