DSR "skeptisch" bei E-Voting an Unis
Der Datenschutzrat hat zur Novellierung des Datenschutzgesetzes Stellung genommen. Zur Einführung des E-Votings bei den Hochschülerschaftswahlen zeigt er sich skeptisch.
Auf seiner Sitzung am Montag hat sich der Datenschutzrat [DSR] dafür ausgesprochen, dass es vor der anstehenden Änderung der Hochschülerschaftswahlordnung "zu einer umfassenden verfassungsrechtlichen Diskussion" kommen müsse.
Anlässlich der nächsten Wahl zur Hochschülerschaft 2009 soll erstmals ein System zum Einsatz kommen, das es den Studierenden erlaubt, ihre Stimme über das Internet abzugeben. Die dazu notwendige Änderung der Hochschülerschaftswahlordnung befindet sich bis zum 21. Juli in Begutachtung. Wissenschaftsminister Johannes Hahn [ÖVP] beabsichtigt damit, das E-Voting bei den Hochschülerschaftswahlen zu ermöglichen.
Identifikation und Anonymität
Laut dem DSR-Vorsitzenden Harald Wögerbauer [ÖVP] ist "eine Verordnung allein [...] sicher nicht zielführend". Wögerbauer zufolge ist die technische Frage zu lösen, "wie so diametral entgegenstehende Forderungen nach einwandfreier Identifizierung des Wählers auf der einen Seite und nach dem in der Verfassung verankerten freien, geheimen und persönlichen Wahlrecht auf der anderen Seite beim E-Voting erfüllt werden sollen".
Der DSR schließt sich damit den Bedenken der Österreichischen Hochschülerschaft [ÖH] an, die sich wiederholt gegen den Einsatz von E-Voting bei der Wahl 2009 ausgesprochen und darauf gepocht hatte, den Wahlmodus als eigenständige Körperschaft selbst bestimmen zu können.
E-Voting bei ÖH-Wahlen möglich
Robert Krimmer, Leiter des Kompetenzzentrums e-voting.cc, hält die verfassungsrechtlichen Bedenken des Datenschutzrats hingegen für überzogen. "Es ist ein Faktum, dass E-Voting bei Wahlen zu Interessenvertretungen seit 2001 gesetzlich erlaubt ist. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind längst vorhanden, im Gegensatz zu E-Voting bei Wahlen zu Gebietskörperschaften", so Krimmer auf Anfrage von ORF.at.
Die Ausschreibung für ein E-Voting-System, das bei der ÖH-Wahl 2009 zum Einsatz kommen soll, laufe noch bis Mitte August, so Krimmer.
"Juristische Basis" für Überwachungskameras
Der DSR nahm auch zur Novelle des Datenschutzgesetzes [DSG 2008] Stellung. Auch dieses befindet sich derzeit in Begutachtung. Der DSR spricht sich dafür aus, dass der Einsatz der rund 200.000 in Österreich verwendeten Videoüberwachungskameras "auf eine solide juristische Basis gestellt werden solle".
Kritiker wie ARGE-Daten-Chef Hans Zeger haben in der Vergangenheit darauf verwiesen, dass das neue DSG eine automatisierte Prüfung von Anträgen für den Einsatz von Überwachungskameras vorsieht. Auch soll die Polizei Zugriff auf die Daten aus privaten Überwachungskameras erhalten.
Datenschutzbeauftragter umstritten
Weiterhin begrüßte der DSR die in der DSG-Novelle vorgesehene Einsetzung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Diese müsse allerdings noch im Detail geregelt werden. Gegen eine Ausweitung dieser Regelung auf die Gebietskörperschaften hätten die Vertreter der Länder und Gemeinden jedoch Einspruch erhoben.
Der Datenschutz für juristische Personen hätte aus Sicht des DSR beibehalten werden sollen. Aber auch gegen diese Passage hätten die Vertreter der Länder und Gemeinden ihr Veto eingelegt.