Urteil: Mobilkom-AGB rechtswidrig

19.07.2008

Das Handelsgericht Wien hat nach einer Klage von Konsumentenschützern einseitig diskriminierende Vertragsänderungen und Änderungskündigungen der mobilkom austria als rechtswidrig bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die mobilkom will Rechtsmittel dagegen einlegen.

In einer Ende März vom Verein für Konsumenteninformation [VKI] in Sachen außerordentliches Kündigungsrecht gegen die mobilkom eingebrachten Klage ist ein Urteil des Handelsgerichts Wien ergangen, das die betreffenden Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] des Mobilfunkers als rechtswidrig bestätigt, teilte das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz [BMSK] am Samstag in einer Aussendung mit.

Berufung angekündigt

Die mobilkom nehme die erstinstanzliche Entscheidung zur Kenntnis, sagte ein Unternehmenssprecher am Samstag zu ORF.at. Die mobilkom werde aber Rechtsmittel ergreifen. Das Urteil habe weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche. Ähnliche Passagen würden sich auch in den AGB anderer Anbieter finden, so der mobilkom-Sprecher.

Kündigungsrecht ausgehebelt

Konkret ging es in dem Rechtsstreit um Passagen in den AGB der mobilkom, in denen versucht wird, das gesetzlich verankerte außerordentliche Kündigungsrecht des Konsumenten auszuhebeln. Der Mobilfunkanbieter nimmt sich darin defacto das Recht heraus, Kündigungen aufgrund geänderter AGB rückgängig zu machen.

Laut Handelsgericht ist der Begriff "Änderungskündigung", der in den Klauseln der mobilkom-Geschäftsbedingungen vorkommt, kein geläufiger Fachausdruck, der einem Durchschnittskunden die rechtlichen Folgen ausreichend vor Augen führt.

Macht ein Teilnehmer nach Mitteilung einer Vertragsänderung von seinem Recht auf Widerspruch beziehungsweise Kündigung Gebrauch, so ist es für ihn unzumutbar, dass sich der Mobilfunkbetreiber das Recht vorbehält, die angekündigte Vertragsänderung binnen vier Wochen zurückzuziehen, beschied das Handelsgericht weiter und erklärte die entsprechenden Vertragsklauseln in den AGB der mobilkom für sittenwidrig und unwirksam.

Der VKI hatte die mobilkom wegen der Klauseln in ihren AGB abgemahnt und Ende März eine Klage beim Handelsgericht Wien eingebracht. Die mobilkom selbst sah sich damals als Sündenbock für die Branche.

"Grenzen aufgezeigt"

"Ein äußerst erfreuliches Urteil, das die Grenzen der Modalitäten von Vertragsänderungen und Kündigungen zulasten der Verbraucher aufzeigt", sagte Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger [SPÖ] in einer ersten Redaktion auf das Urteil.

Buchinger geht davon aus, dass die Mobilfunkbetreiber nun ihre Verträge entsprechend adaptieren werden, und wollte auch weitere Klagen nicht ausschließen.

Ändert ein heimischer Mobilfunker seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Nachteil des Kunden, kann dieser theoretisch per Gesetz kostenlos aus dem Vertrag aussteigen. In der Praxis haben die Mobilfunker aber einen Weg gefunden, das Gesetz auszuhebeln.