Siemens klagt Ex-Vorstände
Der deutsche Siemens-Konzern will ehemalige Mitglieder des Vorstandes wegen der Korruptionsaffäre auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagen.
Ein entsprechender Beschluss werde voraussichtlich nächste Woche im Aufsichtsrat gefasst, schreibt die "Süddeutsche Zeitung" [Dienstag-Ausgabe]. Auf Forderungen müssten sich alle ehemaligen Zentralvorstände der Jahre 2003 bis 2006 einstellen, darunter auch die ehemaligen Vorstandschef Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld.
Ein Sprecher von Siemens wollte den Bericht auf Anfrage nicht näher kommentieren, verwies aber auf frühere Aussagen, wonach Schadenersatzansprüche gegen ehemalige Vorstände geprüft würden.
Pierers Anwalt äußerte sich laut "SZ" nicht zu der geplanten Schadenersatzklage. Pierer hat stets betont, schuldlos an der Affäre zu sein, ebenso sein Nachfolger Klaus Kleinfeld, der bis 2007 amtierte.
Neubürgers Anwalt sagte dem Blatt, von einer bevorstehenden Klage sei ihm und seinem Mandanten nichts bekannt, deshalb wolle er sich dazu nicht äußern.
Nächste Woche erstes Urteil
In Deutschlands größtem Schmiergeldskandal geht es um dubiose Zahlungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro, die vermutlich größtenteils zur Bildung schwarzer Kassen im Ausland eingesetzt wurden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen gut 300 Beschuldigte. Beim Landgericht München steht kommenden Montag ein erstes Urteil gegen einen früheren Siemens-Direktor an.
Schwarzgeldkonten
Siemens laste den früheren Vorständen erhebliche Versäumnisse in ihrer Amtszeit an, schreibt die Zeitung. Nach langen internen Prüfungen stehe aus Sicht der neuen Konzernspitze um Peter Löscher fest, dass der frühere Zentralvorstand große Schuld an der Schmiergeldaffäre trägt, die das Unternehmen insgesamt mehrere Milliarden Euro kosten dürfte.
Die Manager sollen über Jahre hinweg viele Hinweise auf schwarze Kassen im Unternehmen erhalten haben, dem aber nicht konsequent genug nachgegangen sein. Außerdem sollen sie immer wieder auf gravierende Lücken bei den unternehmenseigenen Kontrollsystemen aufmerksam gemacht worden sein, ohne diese Mängel abzustellen.
Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt in die gleiche Richtung. Sie prüft, ob von Pierer und andere ihre Aufsichtspflicht im Konzern verletzt und so gegen das Ordnungsrecht verstoßen haben. Ihnen drohen jeweils bis zu einer Million Euro Geldbuße.
(dpa)