"EU-Subventionen an Musikkonzerne"

23.07.2008

Die EU-Kommission will die Schutzrechte für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre erhöhen. Der Urheberrechtsexperte Martin Kretschmer und der Kulturökonom Paul Stepan warnen im Interview mit ORF.at vor einer längeren Schutzfrist: Diese komme hauptsächlich der Tonträgerindustrie zugute und habe nachteilige Folgen für Konsumenten und Kreative.

Am vergangenen Mittwoch verabschiedete die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag der die Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen um 45 Jahre auf das US-Niveau von 95 Jahren vorsieht. Künstler und Industrie würden gleichermaßen vom verlängerten Leistungsschutzrecht profitieren, sagte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. Der Musikwirtschaftsverband IFPI begrüßte den EU-Vorstoß. Er bedeute mehr Fairness gegenüber Interpreten und Labels, hieß es in einer Aussendung.

Kretschmer und Stepan sind anderer Meinung. Gemeinsam mit zahlreichen europäischen Wissenschaftlern haben sie im Juni an die EU-Kommission appelliert, die Schutzfrist für Tonaufnahmen nicht zu verlängern. Von längeren Schutfristen würde vor allem die multinationale Musikindustrie profitieren, die auf großen Back-Katalogen sitzt. Kreativität und Innovation in Europa würden hingegen einen "irreparablen Schaden" davontragen, hieß es in einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso.

Im E-Mail-Interview mit ORF.at erläutern Kretschmer und Stepan ökonomische Hintergründe des Leistungsschutzrechtes und die mögliche Auswirkungen längerer Schutzfristen auf Konsumenten und Kreative.

Martin Kretschmer ist Direktor des Centre for Intellectual Property Policy and Management der Bournemouth University [CIPPM] und Koordinator der Bournemouth-Erklärung europäischer Wissenschaftler zur geplanten Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen.

Paul Stepan ist Gastforscher am Institut für Cultural Economics and Creative Industries an der Erasmus Universität Rotterdam und Obmann der Forschungsgesellschaft für kulturökonomische und kulturpolitische Studien FOKUS.

ORF.at: Sie haben im Juni in einem gemeinsamen Brief mit zahlreichen europäischen Wissenschaftlern die EU-Kommission aufgefordert, die Schutzfrist für Tonaufnahmen nicht zu verlängern. Dies wäre ein "Kotau vor der multinationalen Tonträgerindustrie", war in dem Schreiben zu lesen. Vergangene Woche hat die EU-Kommission einen entsprechenden Richtlinienvorschlag auf den Weg gebracht. Hat sich die EU-Kommission von den LobbyistInnen der Medienindustrie leiten lassen?

Kretschmer und Stepan: Obwohl ökonomische Argumente gegen eine Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre sprechen, scheint ständiges Lobbying und gebetsmühlenartige Wiederholung zum Ziel zu führen.

Charlie McCreevy, Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, übernimmt den Vorschlag der LobbyistInnen der Musikindustrie und stützt sich dabei auf eine Studie, die von British Phonographic Industry bei Price Waterhouse Coopers in Auftrag gegeben wurde. Die Qualität der Studie kann nur indirekt bewertet werden, da sie nie veröffentlicht wurde.

ORF.at: Welche Rolle spielen die Lobbies in diesem Zusammenhang?

Kretschmer und Stepan: Lawrence Lessig ist einer der vehementesten Kritiker eines rigiden Copyrightsystems. Der Initiator der Creative Commons-Idee und Rechtsprofessor an der Stanford University hat sich allerdings von dem Thema verabschiedet mit dem Hinweis, dass das Problem ganz wo anders liegt.

Die Fakten und Sichtweisen auf das Copyright sind weitgehend klar, aber es sind die Lobbyisten, die wider besseres Wissen Gesetze zu ihrem Vorteil geändert haben wollen. Lessig hat daraus die Konsequenzen gezogen und widmet sich künftig dem Phänomen des Lobbyismus.

ORF.at: Laut EU-Kommission kommt die Verlängerung der Schutzfrist auch den Kreativen zugute, die dadurch vor Einnahmeausfällen bewahrt werden.

Kretschmer und Stepan: Die EU-Kommisson argumentiert, dass die Verlängerung Kreativen genau zu dem Zeitpunkt zugute kommt, zu dem sie in das Pensionsalter eintreten. Statistisch gesehen muss man dieser Argumentation, die für Einzelfälle richtig sein mag, jedoch hinzufügen, dass beispielsweise in Großbritannien das mittlere Jahreseinkommen für Musiker und Musikerinnen aus Einnahmen durch Tonaufnahmen bei etwa 300 Euro liegt. Ein Einkommen dieser Höhe kann keinesfalls eine Pension sein oder eines solche ersetzen.

Vielmehr geht der Löwenanteil an eine Handvoll Superstars, die auch die letzten 50 Jahre nicht schlecht von der Vermarktung von Tonaufnahmen gelebt haben. Es ist demnach nicht so, dass man armen Kulturschaffenden die Pension verwehrt – denn diejenigen, die substantiell von einer Verlängerung profitieren, sind nicht diejenigen um die man sich finanziell sorgen muss. Viel wichtiger hingegen ist den LobbyistInnen, dass auch die Musikindustrie ihren Anteil erhält.

ORF.at: Wie hoch ist dieser Anteil?

Kretschmer und Stepan: Bei genauerer Betrachtung muss man sehen, dass die meisten Aufnahmen zwischen 1913 und 1958 [d.h. die, die heute unter die Verlängerung der Schutzfrist von 50 auf 95 Jahre fallen würden] von Labels aufgenommen wurden, die von den vier Major Unternehmen [Universal, Warner, Sony BMG und EMI] im Laufe der Zeit aufgekauft wurden.

Folglich würden die Einnahmen fast ausnahmslos an diese vier Giganten gehen, die wiederum zu einem Großteil in Ländern außerhalb der EU bilanzieren. Mit einer derartigen Verlängerung fließt auch Geld aus der EU ab.

ORF.at: Die EU-Kommission hat auch darauf verwiesen, dass die Einnahmen der Industrie helfen sollen, Investitionen in neue Talente aufrechtzuerhalten.

Kretschmer und Stepan: Das Ziel des Urheberrechts und auch der verwandten Schutzrechte für die Tonträgerindustrie ist es, den Rechteinhabern ein Instrumentarium zu überlassen, das es ihnen ermöglicht, die Verkaufspreise über dem Wettbewerbspreis festsetzen zu können. Das hat auch eine gewisse Berechtigung, da es ohne den rechtlichen Schutz beziehungsweise den höheren Preis schwieriger wäre, die Investitionskosten wieder hereinzuspielen. Der rechtliche Schutz bietet also eine Anreizfunktion, kreativ in einem [immaterialgüterrechtlich] geschützten Bereich tätig zu werden.

Es entbehrt aber jedweder Logik, die Spielregeln einer Anreizstruktur im Nachhinein zu verändern. Eine Verlängerung der Schutzdauer im Jahre 2008 kann das Verhalten der Kreativen in den Jahren 1913 bis 1958 nicht mehr beeinflussen. Die Verlängerung ist demnach zu einem guten Teil eine Subventionsleistung der EU an die vier Major Labels.

ORF.at: Die EU-Kommission argumentiert, dass durch die Verlängerung der Schutzfristen keine Kosten anfallen und niemand dabei zu Schaden kommt.

Kretschmer und Stepan: Schutzrechte dienen in jedem Fall, wie gerade beschrieben, der Erhöhung der Verkaufspreise, denn ansonsten wären sie ohnehin obsolet. Durch eine monopolähnliche Stellung, oder genauer: durch monopolistischen Wettbewerb, ist es den Rechteinhabern möglich, Preise jenseits der Marktpreise zu verlangen.

Genau diese Funktion, die die Quintessenz der ökonomischen Rechtfertigung für Urheber- und Leistungsschutzrechte ist, stellt McCreevy in Frage, indem er ausführt, dass durch die Verlängerung von 50 auf 95 Jahren keine zusätzlichen Kosten verursacht würden. Wäre das tatsächlich der Fall so müsste man über die generelle Abschaffung des Rechtes diskutieren und nicht über eine Verlängerung.

ORF.at: Welche Auswirkungen hat die längere Schutzfrist auf die künftige Verwendung alter Tonaufnahmen, die nach der derzeit geltenden Regelung schon bald nicht mehr geschützt wären, etwa für Remixes, Samples oder Kompilationen?

Kretschmer und Stepan: Die Folgen einer Verlängerung sind vielfältig. Sie treffen nicht nur alle KonsumentInnen durch erhöhte Preise, sondern auch Rundfunkstationen und vor allem die Kreativen selbst. Der teuerste Nebeneffekt, den das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte verursachen, sind die so genannten Transaktionskosten, also Kosten, die durch die Klärung der Rechte, durch das Aushandeln der jeweiligen Verträge und durch Rechtsanwaltskosten entstehen.

Für viele Kreative sind genau diese Kosten der Grund, weshalb sie lieber nicht mit geschützten Materialien arbeiten, auch wenn sie diese weiterentwickeln wollen oder Derivate herstellen wollen. Das trifft insbesondere die Verwendung von Teilen von Werken für Remix oder die Kompilierung von Samplern. In vielen Fällen ist alleine die Klärung der Rechte bereits so aufwändig, dass nicht einmal der Versuch dazu unternommen wird, obwohl die Rechteinhaber eventuell erfreut und nicht einmal eine Entschädigung verlangen würden.

Seit Beginn der Diskussionen um Immaterialgüterrechte vor drei Jahrhunderten wusste bereits Adam Smith, dass diese Rechte nicht nur Anreize darstellen, kreativ und innovativ tätig zu werden, sondern dass sie gleichzeitig auch als Innovationsbremse fungieren. Hier die richtige Balance zu finden, ist Aufgabe der Politik. Dieses Verhältnis zu Gunsten der Musikindustrie zu kippen, ist Aufgabe von LobbyistInnen.

ORF.at: Die Politik hat ihre Aufgabe nicht erfüllt?

Kretschmer und Stepan: Unter ökonomischen Gesichtspunkten ist es nicht nachvollziehbar, warum der Richtlinienvorschlag der Lobbies zur Verlängerung der Rechte für Tonaufnahmen von McCreevy übernommen wurde.

Es liegt in der Natur der Sache, dass LobbyistInnen ihr Geld damit verdienen, Vorteile für eine bestimmte meist finanziell sehr mächtige Minderheit herauszuschlagen, und nicht damit die gesamte Wohlfahrt zu maximieren. PolitikerInnen verdienen ihr Geld mit dem Versuch die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt zu heben und nicht mit Geschenken an lobbyierende Industrien. Umso unverständlicher ist das Vorgehen McCreevys.

ORF.at: Dem Richtlinienvorschlag müssen nun noch das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten zustimmen. Rechnen sie damit?

Kretschmer und Stepan: Es ist zu hoffen, dass die Mitgliedstaaten sich gegen diesen Vorschlag stemmen und dass das Europäische Parlament diesen Vorschlag nicht abnickt sondern tatsächlich behandelt.

Es kann nicht die Aufgabe der Europäischen Union sein, auf Kosten der KonsumentInnen und auf Kosten von Kreativität und Innovation die Umsätze einiger weniger Firmen in die Höhe zu treiben.

Das EU-Parlament hatte sich bei einer Abstimmung zum Kulturwirtschaftsbericht bereits einmal gegen eine Verlängerung der Schutzfristen ausgesprochen. Auch die britische Regierung erteilte im vergangenen Juli einer Forderung der Musikindustrie nach einer Verlängerung der Schutzfristen eine Absage. Eine europaweite Online-Petition der Initiative Sound Copyright wurde bislang von 12.500 Leuten unterzeichnet.

(futurezone | Patrick Dax)