One: AGB-Änderung bringt Kündigungsrecht
Der heimische Mobilfunker One hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] per Ende Juni für Neukunden geändert. Mit 26. August treten sie auch für bestehende Kunden in Kraft. Weil die neuen AGB laut One "nicht für alle Kunden ausschließend begünstigend sind", gilt nun bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln ein kostenloses Sonderkündigungsrecht.
Geändert wurde in den neuen Geschäftsbedingungen unter anderem die Frist für eine ordentliche Kündigung - von ursprünglich einem Monat auf nunmehr acht Wochen. "Angepasst" wurden unter anderem auch einige Sonderentgelte: Zahlscheingebühr, Reaktivierungsentgelt, Mahngebühr, SIM-Entsperren sowie das Serviceänderungsentgelt werden künftig erhöht. Nicht mehr gutgeschrieben wird nach der neuen Regelung auch der "Dropped Call".
Weitere Änderungen betreffen die Taktung, die österreichweit auf 60/30 vereinheitlicht wird. Das Entgelt für einen Tarifwechsel wird auf 49,90 Euro verändert.
Laut One-Sprecherin Petra Jakob haben die Änderungen nichts mit der Übernahme durch Orange und dem geplanten Markenwechsel zu tun, wie ORF.at auf Anfrage erfuhr.
Neue Roaming-Zonen
Die neuen AGB sehen auch einige Änderungen im Bereich Roaming vor: Dem voriges Jahr eingeführten Zonenroaming-Modell wird eine Zone sechs [Gesprächsminute nach Österreich: 4,39 Euro] hinzugefügt, die Armenien, Benin, Indien, die Kapverden, Katar, Kuba, Marokko, die Mongolei, Saudi-Arabien, Usbekistan und die Vereinigten Arabische Emirate umfasst. Zusätzlich wurden einige Nicht-EU-Länder zonenmäßig umverteilt.
Dass Destinationen wie Kuba, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate sich immer mehr zu attraktiven Urlaubszielen der Österreicher entwickeln, habe nichts mit den Änderungen zu tun, sagte Jakob zu ORF.at.
"Partner haben Preise angehoben"
"Die Einführung der Zone sechs war erforderlich, da einige Roaming-Partner die Preise drastisch angehoben haben - vor allem im arabischen Raum um fast das Doppelte."
An den Preisen für Auslands-SMS habe man nichts verändert, weil One bereits 2006 als einer der ersten Betreiber innerhalb der EU die SMS-Preise gesenkt und lange Zeit zu den günstigsten [25 Cent] gezählt habe, bis die Mitbewerber nachgezogen hätten, erklärte Jakob.
~ Link: Die AGB von One (mailto:http://www.one.at/cgi-bin/onechp/onechp/browse/program.do?pageType=0&pagePath=%2fadmin%2fprogram%2fchp_contentlist_nopics_body.jsp&cacheable=Yes&CntType=1&channelId=-8123&programId=8365&navFlag=top&bottom=agb&BV_SessionID=@@@@1260442687.1217507655@@@@&BV_EngineID=cccfadeekglkggkcefecghmdhkgdfgn.0) ~
Streitthema Sonderkündigungsrecht
Das Thema Sonderkündigungsrecht ist aber bei One wie bei anderen heimischen Anbietern ein heikles: One behält sich nämlich vor, eine solche Kündigung [die bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln getätigt werden kann] rückgängig zu machen, wenn es sich dem Kunden gegenüber binnen zwei Wochen bereiterklärt, ihm gegenüber auf die Kündigung zu verzichten.
Wegen einer fast identischen Klausel hatte das Handelsgericht Wien vor kurzem in einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation [VKI] gegen die mobilkom austria geurteilt, dass deren AGB zum außerordentlichen Kündigungsrecht rechtswidrig seien.
"Unsere Klausel sieht eine kürzere Frist als die der mobilkom vor. Außerdem ist es die Entscheidung erster Instanz. Wir werden sicherlich die letztinstanzliche Entscheidung abwarten", erklärte Jakob auf die Frage, ob man dieses Urteil nicht beachten müsse.
One: Kündigungen werden akzeptiert
Zudem betonte Jakob, dass One das Kündigungsrecht nicht prinzipiell rückgängig mache: "Das ist eine Möglichkeit, die sich die Netzbetreiber offengehalten haben. Es gibt eben Änderungen, die individuell verhandelt werden können."
Es gebe jedoch keine generellen Richtlinien bei One, dass die Kündigungen nicht akzeptiert und sämtliche Kündigungen mit dieser Klausel widerrufen würden.
Mitte Juli hatte der OGH bereits einige Klauseln in den One-AGB für rechtswidrig erklärt.
VKI vs. mobilkom austria
Warum der VKI die mobilkom austria geklagt hatte und andere Marktteilnehmer nicht, erfuhr ORF.at im Gespräch mit Thomas Hirmke, der beim VKI im Bereich Recht tätig ist: "Es wäre ein sehr großer Aufwand, den gesamten Markt einzuklagen. Deshalb haben wir bei der mobilkom angefangen." Wie es in dem konkreten Fall weitergehe, könne man erst nach Ende der Berufungsfrist Mitte September sagen.
Sollte das Urteil des Handelsgerichts aber auch in der nächsten Instanz bestätigt werden, wäre das aus formeller Sicht nur verbindlich für die mobilkom - nicht aber für ihre Mitbewerber. "Des Öfteren reagieren die anderen Marktteilnehmer zwar auf die Bestimmungen und ändern ihre Regelungen freiwillig. Es kann aber auch Geschäftstaktik sein, das so lange wie möglich hinauszuzögern", verriet Hirmke.
One-Kunden hätten nur wenig Chancen, sich im Falle der außerordentlichen Kündigung auf das mobilkom-Urteil zu berufen: "Wenn ein Nutzer kündigt und One das nicht akzeptiert, muss er die weiteren Zahlungen unter Vorbehalt [der rechtlichen Klärung] zahlen und das schriftlich festhalten." Das Handy dürfe dann aber auch nicht weiter genutzt werden.
Die mobilkom nehme die erstinstanzliche Entscheidung zur Kenntnis, sagte ein Unternehmenssprecher nach dem Urteil zu ORF.at. Die mobilkom werde aber Rechtsmittel ergreifen. Das Urteil habe weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche.
(futurezone | Nayla Haddad)