ACTA: Nächstes Treffen im Oktober

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01.08.2008

Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA liegt nach einer Mitteilung der EU-Kommission im Zeitplan. Es soll noch vor Ende dieses Jahres beschlossen werden. Das nächste Treffen der Unterhändler wird voraussichtlich im Oktober stattfinden.

Am Donnerstag ging in Washington die zweite Verhandlungsrunde für das umstrittene Anti-Produktfälschungsabkommen ACTA [Anti-Counterfeiting Trade Agreement] zu Ende.

Laut einer Mitteilung der offiziellen Delegation der EU-Kommission in den USA erwarten die an den Verhandlungen teilnehmenden Staaten, dass ACTA noch vor Ende des laufenden Jahres unterzeichnet werden kann. Bei dem letzten Treffen sei es darum gegangen, zivilrechtliche Schritte bei Verstößen gegen geistige Eigentumsrechte zu diskutieren. Es sei auch darum gegangen, wie Beweise sichergestellt werden können, sowie um Fragen des Schadenersatzes und der Prozesskosten.

Laptop-Kontrollen am Zoll

Ebenfalls auf der Tagesordnung stand die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte bei Grenzkontrollen. Hier befürchten Bürgerrechtler wie die US-amerikanische Electronic Frontier Foundation, dass ACTA Regelungen zur anlasslosen Kontrolle von Mobilcomputern und Speichermedien am Zoll enthalten könnte.

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US-Zollbeamte dürfen Notebooks und andere elektronische Geräte von Reisenden an den Grenzen untersuchen und für unbestimmte Zeit zurückhalten. Das bestätigte das US-Heimatschutzministerium nun offiziell. Verdachtsmomente müssten dafür nicht bestehen, berichtet die "Washington Post".

Die Free Software Foundation [FSF] warnt davor, dass ACTA bewährte Datenübertragungsmethoden wie BitTorrent behindern und die Durchsetzung von DRM-Systemen förden könnte. Die EU-Kommission hingegen stellt den Kampf gegen gefälschte Arzneimittel und kopierte Maschinen und Ersatzteile in den Vordergrund.

Dokumente noch nicht verfügbar

Auf Nachfrage von ORF.at sagt Michael Jennings, Sprecher von EU-Handelskommissar Peter Mandelson, dass die nächste Verhandlungsrunde voraussichtlich in der ersten Hälfte des Oktobers stattfinden werde. Der Tagungsort stehe noch nicht fest. Es sei zu diesem frühen Zeitpunkt der Verhandlungen auch nicht vorgesehen, Dokumente freizugeben.

Laut Jennings wird der endgültige Entwurf für das Abkommen dann öffentlich vorgestellt, wenn er zur Unterzeichnung reif ist. Der Entwurf werde dann den Mitgliedsstaaten übermittelt und dem EU-Parlament in limitierter Anzahl vorgelegt.

ACTA wird derzeit unter anderem von Australien, Kanada, der EU-Kommission, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, der Schweiz und den USA verhandelt.

Mangelnde Transparenz

Der zentrale Vorwurf der Bürgerrechtsorganisationen an die ACTA-Verhandlungsführer lautet, dass die Treffen bisher geschlossen sind und keine offiziellen Dokumente existieren.

Bis jetzt kursieren auf der Whistleblower-Plattform Wikileaks nur Forderungen von Lobbyorganisationen der Medienindustrie oder anonymer Industriegruppen. ORF.at liegt ein Positionspapier des Bundes der Deutschen Industrie vor, in dem dieser die Gleichstellung von Urheberrechtsverstößen mit physischem Diebstahl fordert.

Der kanadische Copyright-Experte Michael Geist hat am 28. Juli enthüllt, dass die kanadische Regierung sich zwar von Vertretern der Medienindustrie in Sachen ACTA beraten lässt, aber Vertreter der Zivilgesellschaft und Bürgerrechtler absichtlich außen vor lässt.

(futurezone | Günter Hack)