Filesharing-Prozess vor Neuverhandlung

gericht
05.08.2008

US-Richter stellt Wiederaufnahme in Aussicht

Der erste US-Schwurgerichtsprozess wegen Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen, der im Oktober 2007 vor einem Gericht in Duluth im US-Bundesstaat Minnesota mit einem Schuldspruch und einer Geldstrafe von 222.000 Dollar [156.000 Euro] für die Angeklagte Jammie Thomas endete, steht vor der Wiederaufnahme.

Das deutete der Richter Michael Davis nach Angaben des Wired-Blogs Threat Level am Montag nach einer Anhörung an, bei der Vertreter des US-Musikindustrieverbandes RIAA und Thomas' Anwalt anwesend waren. Er werde wahrscheinlich eine Neuverhandlung des Falles anordnen, sagte der Richter laut Threat Level.

Streitpunkt "Making available"

Der Richter hatte bereits im Mai eingeräumt, die Geschworenen möglicherweise falsch instruiert zu haben. Er gab bei dem Prozess den Schöffen vor ihren Beratungen mit auf den Weg, dass auch das bloße Bereitstellen ["Making available"] von Dateien in einem "Shared Folder" als Urheberrechtsverletzung zu werten sei.

Unter Berufung auf Präzedenzfälle vor US-Gerichten, die erst die tatsächliche Verbreitung der Kopie als Urheberrechtsverletzung werten, schloss der Richter einen Fehler nicht aus. Über eine Neuaufnahme des Verfahrens soll bis Ende September entschieden werden.

In dem Prozess warfen mehrere Plattenfirmen Thomas vor, über die Filesharing-Anwendung KaZaA rund 1.700 Musik-Files zum Download bereitgestellt zu haben. Thomas wurde in 24 Fällen für schuldig befunden, die Urheberrechte der Labels verletzt zu haben. Pro Song verhängte die Jury eine Strafe von 9.250 Dollar.