US-Zoll rechtfertigt Laptop-Kontrollen
Versuch, Geschäftsreisende zu beruhigen
Jayson Ahern, Stellvertretender Leiter der US-Zollbehörden [Customs and Border Protection] hat am Dienstag im "Leadership Journal", dem offiziellen Weblog des US-Heimatschutzministeriums, die Praxis seiner Behörde gerechtfertigt, Notebooks und Speichermedien von Reisenden zu durchsuchen.
Erst am vergangenen Freitag hatte die US-Regierung betont, dass ihre Zollbehörden das Recht hätten, auch Notebooks und beliebige Speichermedien anlasslos zu durchsuchen. Sie hätten auch das Recht, die darauf befindlichen Daten zu kopieren und an Dritte weiterzugeben.
"Im 21. Jahrhundert benutzen Terroristen und Kriminelle vermehrt Laptops und andere elektronische Medien, um damit illegales Material zu transportieren, das früher in Taschen, Containern, Notizbüchern oder Papierdokumenten versteckt gewesen wäre", so Ahern, der darauf hinweist, dass seine Behörde schon seit über 200 Jahren das Recht besäße, gefährliche Reisende vor dem Betreten der USA zu hindern. Dieser Auftrag sei gefährdet, wenn der Zoll nicht auch Notebooks durchsuchen dürfe.
Versuch der Beruhigung
Gleichzeitig versucht Ahern, die offensichtlich aufgebrachten Geschäftsreisenden zu beruhigen. Man habe im vergangenen Jahr bei weniger als einem Prozent der 400 Millionen USA-Reisenden die elektronischen Geräte überprüft. Auch die Geschäftsgeheimnisse der Reisenden würden mittels strenger Regeln geschützt.
Ahern weist darauf hin, dass der Zoll über die Analyse des Warenverkehrs bereits im Besitz umfassender Informationen über die Tätigkeiten von Unternehmen sei, diese aber nicht missbraucht habe.
Niederlage für Bürgerrechtler
Gestützt wird Aherns Rechtsauffassung durch die Entscheidung des 9. US-Bezirksberufungsgerichts in Pasadena, das sich am 10. Juli gegen eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den US-Bürger Michael Arnold entschieden hatte.
Arnold, der von der US-Bürgerrechtsorganisation Electonic Frontier Foundation [EFF] und der Reisebüro-Vereinigung ACTE unterstützt worden war, war 2005 in eine US-Grenzkontrolle am Flughafen Los Angeles geraten. Dabei hatten die Grenzer auf seiner Festplatte ein Bild gefunden, das zwei nackte Frauen zeigte.
Arnold wurde der Einfuhr von Kinderpornografie in die USA beschuldigt und angeklagt. Arnold und die EFF wiederum sind der Ansicht, dass der Staat kein Recht darauf habe, anlasslos Computer bei Grenzkontrollen zu durchsuchen, als US-Bürger dürfe er auf Grundlage des vierten Verfassungszusatzes nur dann kontrolliert werden, wenn ein begründeter Verdacht gegen ihn vorliege.
Globalisierung via ACTA
Bürgerrechtler befürchten, dass diese Praxis des US-Zolls über das Antipiraterie-Abkommen ACTA, das noch Ende 2008 unterzeichnet werden soll, auch auf die EU und andere Industrienationen ausgeweitet werden wird.