1.976 Anzeigen wegen Internet-Auktionen

08.08.2008

Die Kriminalitätsstatistik für Österreich weist im Bereich Internet-Straftaten im Vergleich zum Vorjahr keine signifikanten Steigerungen aus. Immerhin 1.976 Anzeigen gab es 2007 wegen Betrugs in Internet-Auktionen.

Wie aus der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des SPÖ-Nationalratsabgeordneten Johann Maier an Innenministerin Maria Fekter [ÖVP] hervorgeht, die am Freitag auf der Parlamentswebsite publiziert wurde, ist im ersten Halbjahr des Jahres 2008 zumindest aus den vorliegenden Anzeigen gegenüber dem Vorjahr kein Anwachsen der Internet- und Computerkriminalität zu verzeichnen.

Im Vergleich zur Anzahl der Fälle bei anderen Straftatbeständen gab es 2007 relativ viele Anzeigen wegen Betrugs in Internet-Auktionen, nämlich 1.976. Fekter will mit dieser Zahl den in der Anfragebeantwortung festgestellten Trend belegen, dem zufolge es die Polizei weniger mit Internet- oder computerspezifischen Straftaten zu tun habe, sondern vermehrt herkömmliche Delikte wie Betrug und Erpressung auch im Internet stattfänden.

"Tatbegehung mittels IT-Medium"

Insgesamt 4.086 Anzeigen wegen "Tatbegehung mittels IT-Medium" habe es 2007 gegeben. Das sehr eingeschränkte öffentlich auf der Website des Innenministeriums verfügbare Datenmaterial aus der Kriminalstatistik weist für 2007 insgesamt 594.240 angezeigte Straftaten aus.

Ein illegales "Abhören von Datenverkehr" ist nur einmal angezeigt worden, auch die Fälle von illegalem "Hacking" sind mit 18 Anzeigen überschaubar. Der illegale Einsatz von Trojanern wurde dreimal zur Anzeige gebracht, "Software-Sabotage" zehnmal. "Telefon-Phreaking" brachte es auf 29 Fälle.

Andere Straftatbestände wie "Datenbezogene Wirtschaftsspionage", "Hardware-Sabotage" und "Viren" wurden gar nicht zur Anzeige gebracht - was nicht angezeigt wird, taucht in der Statistik auch nicht auf.

Niedrige Werte

Im Vergleich der Anzahl von Anzeigen einiger IT-spezifischer Delikte zwischen Gesamtjahr 2007 und erstem Halbjahr 2008 zeigt sich nur eine Auffälligkeit: Die Zahlen sind niedrig und stabil.

Gab es im Jahr 2007 40 angezeigte Fälle von widerrechtlichem Zugriff auf ein Computersystem, so waren es im ersten Halbjahr 2008 lediglich 15. Einen Rückgang gab es beim "Betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch" gemäß § 148a StGB. Hier wurden 2007 noch 177 Fälle angezeigt, im laufenden Jahr bis Ende Juni waren es nur 26.

Rechtliches Instrumentarium ausreichend

Fekter bezeichnet das rechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität als "ausreichend". Es gebe auf europäischer Ebene mit den Richtlinien zum Datenschutz, zum Fernabsatz, zum E-Commerce, der Vorratsdatenspeicherung und dem Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme "sehr umfangreiche Regelungen".

Als Herausforderung in der Verfolgung der Internet-Kriminalität bezeichnet das Innenministerium die Schwierigkeit in der Bekämpfung von Bot-Netzwerken, also von Schadsoftware, die auf den Rechnern argloser User läuft und von Kriminellen ferngesteuert wird. Diese Form von Internet-Kriminalität könne nur im Rahmen internationaler Kooperationen bekämpft werden.