US-Gericht schützt freie Lizenzen

justiz
13.08.2008

Ein hohes US-Gericht hat am Mittwoch entschieden, dass es eine Urheberrechtsverletzung bedeutet, wenn die Bedingungen freier Lizenzen verletzt werden. Für Creative-Commons-Erfinder Larry Lessig ist der Spruch "von eminenter Bedeutung".

Der US-Rechtsprofessor Lessig, der die freien Creative-Commons-Lizenzen mit initiiert hat, hat am Mittwoch in seinem Weblog darauf hingewiesen, dass das US-Bundesberufungsgericht in Washington - die wichtigste gerichtliche Instanz in Fragen des "geistigen Eigentums" - am 13. August ein grundlegendes Urteil getroffen hat, das freie Lizenzen wie die GPL und CC in den USA vor Missbrauch schützt.

Konkret ging es um den Fall Jacobsen vs. Katzer. Der Programmierer Robert Jacobsen hatte eine Java-Software zur Steuerung von Modelleisenbahnen unter der freien Artistic License [1.0] kostenlos ins Netz gestellt. Die Artistic License verpflichtet Programmierer, die den unter ihr veröffentlichten Code weiterverwenden dazu, ihr Programm unter den gleichen Bedingungen zu verbreiten.

Die Firma Matthew Katzer and Kamind Associates, die Software für Modelleisenbahnen entwickelt, hatte Katzers Code in eines ihrer Produkte integriert und diese ohne Nennung des ursprünglichen Autors weiterverkauft, schreibt das Gericht. Das hätten sie nach den Bestimmungen der Artistic License nicht tun dürfen. Jacobsen klagte Katzer/Kamind 2006 wegen Urheberrechtsverletzung, nachdem diese ihn ihrerseits mit Klage wegen Patentverletzung gedroht hatten.

Schutz auch für CC und GPL

Das Gericht hat Jacobsen nun recht gegeben und damit die gegenteilige Entscheidung eines kalifornischen Bezirksgerichts aufgehoben. Katzer und Kamind hatten nach Ansicht der Richter eine Urheberrechtsverletzung begangen, als sie sich nicht an die Vorgaben der Artistic License gehalten haben. Die Richter erwähnten auch ausdrücklich die GNU General Public Licence und die Creative Commons als gleichartige Lizenzen, die nun den gleichen Schutz des Rechts genießen dürften.

Open-Source-Lizenzen seien heutzutage eine von vielen Programmierern, Wissenschaftlern und Künstlern genutzte Möglichkeit, kreative Zusammenarbeit zum Fortschritt in Kunst und Wissenschaft in einem Umfang zu fördern, wie es sich vor einiger Zeit kaum jemand hätte vorstellen können, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Und: "Copyright-Inhaber, die ihre Werke unter eine Open-Source-Lizenz stellen, haben ein Recht darauf, die Veränderungen und die Art des Vertriebs des geschützten Materials zu kontrollieren."

CC-Erfinder Lessig gratuliert seinen Kollegen vom Stanford Center for Internet and Society, die Jacobsen unterstützt hatten. "Das ist großartig", freut sich Lessig über die "Klarheit und Sicherheit durch einen Spruch des entscheidenden US-Gerichts". Der Fall geht nun zurück an das kalifornische Bezirksgericht.