Neue CC-Lizenzen für Österreich
Creative Commons Austria hat die Version 3.0 der freien Lizenzen für Österreich vorgestellt. Die Rechte von Anwendern der Creative Commons und anderer freier Lizenzen wurden kürzlich durch den Spruch eines US-Berufungsgerichts gestärkt. Im Zeitalter der Wikipedia und anderer Mitmach-Plattformen im Web werden die CC-Lizenzen auch für Hobbyisten immer wichtiger.
Seit Donnerstag steht die jüngste Version der freien Lizenzen in der österreichischen Variante zur Verfügung. Durch die Übersetzung und Anpassung der ursprünglich englischsprachigen Lizenzen in der Version 3.0 solle die Anwendbarkeit in Österreich garantiert werden, heißt es auf der Creative-Commons-Austria-Website.
Neu an den Lizenzen der Version 3.0 ist unter anderem die Berücksichtigung des Datenbankrechts. So wird etwa auf sämtliche Sui-generis-Datenbankrechte verzichtet. Damit solle verhindert werden, dass die Freiheiten, die die Lizenzen bieten, vom Datenbankschutz ausgehebelt werden können, heißt es in den Erläuterungen zur neuen Version.
Das bedeutet, dass sich ein Hobbyfotograf, der ein Bild auf einer Web-Plattform unter CC-Lizenz veröffentlicht, gegen die ungefragte Integration seines Materials in ein kostenpflichtiges Datenbankwerk wehren kann.
Auch Vergütungsansprüche bei gesetzlichen Lizenzen und Pauschalabgabensystemen [zum Beispiel Leermedien] sowie Zwangslizenzen werden in der Version 3.0 behandelt. Deren Geltendmachung wird durch die CC-Lizenzen ausdrücklich vorbehalten.
Präzisiert werden auch nichtkommerzielle Nutzungsarten von Werken, die unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden, sagte Roland Alton-Scheidl von Creative Commons Austria zu ORF.at. So wurde unter anderem eine "wasserdichte Version" von privatem Filesharing versucht.
Auf der Creative-Commons-Austria-Website werden die Neuerung der Version 3.0 am Beispiel der österreichischen Portierung der "Namensnennung - Keine kommerzielle Nutzung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen"-Lizenz detailliert erläutert. Die Übertragung der Lizenzen auf das österreichische Recht erfolgte durch den Legal Project Lead von Creative Commons Österreich, Florian Philapitsch.
US-Gericht stärkt rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen offener Lizenzen wurden erst am Mittwoch von einem US-Berufungsgericht in Washington gestärkt. Die Richter entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliege, wenn die Bedingungen freier Lizenzen verletzt werden.
Ein Programmierer, der eine Java-Software zur Steuerung von Modelleisenbahnen unter der freien Artistic Licence [1.0] veröffentlichte, bekam vor dem US-Gericht gegen ein Unternehmen recht, das gegen die Lizenzbedingungen verstieß.
"Offene Lizenzen gerichtsfest"
"Es ist ein schönes Urteil, das zeigt, dass offene Lizenzen gerichtsfest sind", kommentiert Markus Beckedahl von Creative Commons Deutschland den Richterspruch.
Bei der Verwendung offener Lizenzen schließe man einen Vertrag ab. Wenn man sich nicht daran hält, liege eine Urheberrechtsverletzung vor, so Beckendahl, der auch das Weblog Netzpolitik.org betreibt. Das Urteil zeige, dass das Konzept offener Lizenzen funktioniere.
In Deutschland wertete das Landesgericht München die Missachtung einer GNU General Public Licence [GPL] bereits im Jahr 2004 als Urheberrechtsverletzung.
"Bewusstsein schaffen"
In Österreich habe es bisher keinen Fall einer Verletzung von Creative-Commons-Lizenzen gegeben, der gerichtlich anhängt, sagte Alton-Scheidl. Die Intention von Creative Commons sei es nicht, vor Gericht zu gehen.
"Wir wollen Bewusstsein schaffen, dass Leute die Rechte beachten und grundsätzlich über die Möglichkeiten freier Lizenzen Bescheid wissen", so Alton-Scheidl.
Creative Commons vor Gericht
Die Verletzung von Creative-Commons-Lizenzen wurde bisher erst einmal von einem europäischen Gericht belangt. Im Jahr 2006 wurde das Boulevardmagazin "Weekend" von einem niederländischen Gericht der Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden, weil es Fotos, die der frühere MTV-Moderator und Podcasting-Apologet Adam Curry auf der Fotosharing-Plattform Flickr unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht hatte, ohne dessen Zustimmung abgedruckt hatte.
Sicherheit für CC-Musiker
Ein spanisches Gericht bestätigte ebenfalls 2006 CC-Lizenzen. Es gab einem Barbesitzer recht, der in seinem Lokal nur CC-lizenzierte Musik spielte und deshalb keine Lizenzgebühren an die spanische Verwertungsgesellschaft SGAE zahlen wollte. Die Verwertungsgesellschaft klagte und verlor.
Kooperationsbereitschaft
"Bei Lizenzverletzungen habe ich die Variante gewählt, abzumahnen, aber aufzuzeigen, dass wir kooperationsbereit sind", sagte Alton-Scheidl. Als Beispiel nennt er den Fall eines Branchenmagazins, das ohne Angaben zur Urheberschaft Inhalte aus seinem CC-lizenzierten Weblog übernommen hatte, die unter der Bedingung der Namensnennung genutzt werden durften.
Der Herausgeber des Magazins habe nach Gesprächen gemerkt, dass Creative Commons nützliche Lösungen biete. Seither stehe das Magazin unter einer CC-Lizenz, so Alton-Scheidl: "Das sind die angenehmen Fälle, die man so lösen kann."
Registered Commons
Um die Rechtssicherheit für Leute, die sich für Creative-Commons-Lizenzen entscheiden, zu erhöhen, rief Alton-Scheidl in einem Forschungsprojekt mit der Fachhochschule Vorarlberg vor drei Jahren die Initiative Registered Commons ins Leben.
Dabei können Werke die unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wurden, registriert werden. Jeder Eintrag werde mit Informationen über die Lizenzbedingungen und einem digitalen Zeitstempel nach dem digitalen Signaturgesetz versehen, so Alton-Scheidl. Registered Commons diene als zusätzliches Beweismittel bei Verstößen gegen Lizenzbedingungen.
~ Link: Gilberto Gil: Neue Ideen mit freier Software (../http://www.fuzo-archiv.at/?id=265008v2) ~
(futurezone | Patrick Dax)