Parteien zur IT-Politik: Sicherheit

29.08.2008

Von der umstrittenen Vorratsspeicherung sämtlicher Telefonie- und Internet-Verbindungsdaten über die verdeckte Online-Durchsuchung bis hin zur anlasslosen Überprüfung von iPods und Notebooks durch den Zoll: Die Positionen der im Nationalrat vertretenen Parteien zu IT-Sicherheitsthemen.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 haben die Regierungen in den USA und der EU umfangreiche Kontrollmaßnahmen durchgesetzt, die tief in die bürgerlichen Grundrechte eingreifen. Beispiele dafür sind die Erfassung der Flugpassagierdaten und die Vorratsspeicherung sämtlicher Telefon- und Internet-Verbindungsdaten.

Auch die von der Großen Koalition in einer Schnellaktion im November 2007 durchgesetzte Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes [SPG], die der Polizei die Abfrage von Verbindungs- und Handystandortdaten ohne richterliche Kontrolle erlaubt, sorgte für großes Aufsehen. Im vierten und letzten Teil der futurezone.ORF.at-Serie zur IKT-Politik äußern sich die im Nationalrat vertretenen Parteien zur Sicherheitspolitik im Internet-Zeitalter.

Die Vorgehensweise:

Die Redaktion von futurezone.ORF.at hat am 6. August einen Fragenkatalog zur IT-Politik an die derzeit im Nationalrat vertretenen Parteien geschickt.

Auf die jeweiligen Fragen der Redaktion folgen die Antworten der Parteien.

Die Antworten sind nach Anzahl der Abgeordneten der Parteien im derzeitigen Nationalrat gereiht.

Österreich hat die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bisher nicht umgesetzt. Soll Österreich diese Richtlinie zur Speicherung aller Telefonie- und Internet-Verbindungsdaten umsetzen und, wenn ja, mit welchen Parametern?

SPÖ

Minister Werner Faymann hat im Jänner 2008 ausdrücklich betont, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht leichtfertig eingeführt werden darf und erst dann kommen sollte, wenn eine EuGH-Entscheidung zur flächendeckenden und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung vorliegt.

Gerade im Lichte der Telekom-Spitzelaffäre [bei der Deutschen Telekom AG, Anm.] haben Datenschützer aller Mitgliedsstaaten die Rücknahme der Vorratsdatenspeicherung gefordert, da dadurch deutlich geworden ist, dass sich die Gefahr des Missbrauchs durch Telekommunikationsanbieter oder durch kriminelle Insider massiv erhöht hat.

Der nationale Gestaltungsspielraum ist daher vollständig auszunutzen, wobei die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Zweckbindung und der Verhältnismäßigkeit einzuhalten sind.

Um Grundrechtsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, unüberschaubare Datenfluten und massive Zugangskosten zu vermeiden, darf sich in Österreich die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nur am Anlass und Zweck der Richtlinie [schwere Straftaten, d. h. Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität] und den EU-rechtlich vorgesehenen Speicheruntergrenzen [sechs Monate, wie in Deutschland] orientieren.

Die Datenübermittlung an Strafverfolgungsbehörden darf grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung erfolgen [Richtervorbehalt]. Für einen Missbrauch dieser Vorratsdaten sind überdies wirksame und abschreckende Sanktionen vorzusehen. Alles andere - wie ein Datenzugriff im Rahmen der allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung oder zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sowie eine bis zu zwölfmonatige Speicherung - ist nachdrücklich abzulehnen.

ÖVP

Gerade die jüngsten Verhaftungen der Terrorverdächtigen haben gezeigt, dass wir wachsam bleiben müssen. Es geht nicht um Panikmache, aber wo mehr Befugnisse für die Polizei Sinn machen, müssen wir diese Befugnisse auch erhalten. Die Vorratsdatenspeicherung ist so ein sinnvolles Instrument. Daher muss die EU-Richtlinie umgesetzt werden.

Grüne

Die Grünen haben die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Die Maßnahmen sind ineffizient und unverhältnismäßig und nicht zur Bekämpfung des Terrorismus geeignet. Als geltendes Gemeinschaftsrecht ist Österreich jedoch zur Umsetzung verpflichtet.

Dabei wird darauf zu achten sein, dass nicht "freiwillig" noch über die Richtlinie hinausgehende Datenspeicherungen vorgesehen werden. Der Datenschutz muss im Zuge der Umsetzung oberste Priorität haben, und es müssen effiziente Rechtsschutzmechanismen vorgesehen werden.

FPÖ

Nein, wir haben hier große datenschutzrechtliche Bedenken.

BZÖ

Ja - so umfassend wie möglich, so missbrauchssicher wie möglich. Außerdem sind EU-Normen umzusetzen, und SPÖ und ÖVP haben hier in Brüssel zugestimmt, deswegen ist das eine müßige Diskussion.

LIF

Nicht umsetzen. Die flächendeckende, nicht anlassbezogene Speicherung von Daten ist ein massiver Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und erfüllt auch nicht den Zweck der besseren Strafverfolgung.

Aufgrund der unglaublich großen Datenmenge ist es beinahe unmöglich, die gewünschten Daten rechtzeitig zu erfassen. Österreich sollte sich auf EU-Ebene für eine ersatzlose Aufhebung dieser Richtlinie einsetzen.

Mehr zum Thema:

Knapp zwei Jahre nachdem Irland beim EU-Gerichtshof Klage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht hatte, begann im Juli die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des Gerichts. Eine Aussage des Generalanwalts wird für Herbst erwartet, das Urteil soll Anfang 2009 kommen.

In Deutschland läuft gegen die Data-Retention eine Massenverfassungsbeschwerde von 34.000 Bürgern, die sich dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung angeschlossen haben, vor dem Bundesverfassungsgericht. Die dortigen Provider weisen auf die hohen Kosten für die sechsmonatige Speicherpflicht hin, die auf die Kunden umgelegt werden müssten. Der Provider-Verband eco schätzte die Kosten für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zuletzt auf rund 330 Millionen Euro.

Soll der Polizei die verdeckte Online-Durchsuchung von Computern via Internet erlaubt werden und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

SPÖ

Ja, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, damit Online-Durchsuchungen weder willkürlich noch flächendeckend durchgeführt werden können. So nur beim Verdacht schwerer bzw. terroristischer Verbrechen.

Es muss sich um Taten handeln, auf die mindestens zehn Jahre Haft drohen, und es braucht die Anordnung des Staatsanwalts mit richterlicher Genehmigung jeweils im Einzelfall. Außerdem ist die gesamte Online-Durchsuchung vom Rechtsschutzbeauftragten zu kontrollieren.

ÖVP

Die ÖVP ist im Sinne der österreichischen Sicherheit für die Einführung der Online-Durchsuchung. Wie beim großen Lauschangriff brauchen wir gerade im Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität Zugang zu den Festplatten der Computer. Diese Möglichkeit kann Verbrechen nicht nur aufklären, sondern auch präventiv verhindern.

Die erstinstanzliche Verurteilung im islamistischen Umfeld zeigt: Wir sind keine Insel der Seligen, und wir müssen daher wachsam bleiben.

Klar ist aber auch hier: maximaler Rechtsschutz durch eine richterliche Genehmigung und analoge Vorgangsweise wie beim allgemein akzeptierten Lauschangriff mit seinen sehr strengen Voraussetzungen.

Die ÖVP möchte für die Online-Durchsuchung folgende Voraussetzungen:

Notwendigkeit zur Aufklärung eines mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechens oder des Verbrechens der kriminellen Organisation oder der terroristischen Vereinigung,

dringender Tatverdacht bzw. Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit kriminellen Organisationen und terroristischen Vereinigungen,

Genehmigung durch ein Gericht,

strenge Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und umfassender Rechtschutz [z. B. Kontrolle der Durchführung durch Rechtsschutzbeauftragten, Beschwerderecht der Datenschutzkommission etc.].

Grüne

Nein. Die unter dem Schlagwort "Bundestrojaner" geplante Installierung von Spyware auf Computern durch die Polizei ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Neben den Grundrechten, die stets mit zusätzlichen Ermittlungsbefugnissen in einem Spannungsfeld stehen - wie z. B. dem Recht auf Privatsphäre [Art. 8 EMRK] oder dem Recht auf Datenschutz [§ 1 DSG] -, kann hier auch das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums berührt werden [Art. 5 StGG bzw. Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK].

Von organisierten Kriminellen mit technischem Know-how kann die Online-Durchsuchung leicht umgangen werden. Ausnützbare Sicherheitslücken müssten von der Polizei auf dem Schwarzmarkt besorgt werden.

Daraus ergibt sich: Erfolgversprechende Strategien zur Online-Durchsuchung sind illegal. Und legale Strategien versprechen keinen Erfolg.

Zur Aufklärung von Verbrechen ist die Durchführung einer gerichtlich angeordneten, "klassischen" Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung des Computers völlig ausreichend.

FPÖ

Nein, wir lehnen sogenannte Trojaner strikt ab.

BZÖ

Ja, aber nur mit richterlicher Genehmigung oder bei Gefahr im Verzug.

LIF

In der Praxis bisher nicht sehr effektiv und kostentechnisch unverhältnismäßig zum Erfolg. Wenn schon, dann nur unter strengem Richtervorbehalt und nur für einen engen Kreis an besonders schweren Delikten sowie bei einem begründenden Verdachtsmoment.

Mehr zum Thema:

Justizministerin Maria Berger [SPÖ] hatte sich mit Günther Platter [ÖVP] zu dessen Zeit als Innenminister noch 2007 darauf geeinigt, den Sicherheitsbehörden die verdeckte Online-Durchsuchung von Computern zu ermöglichen.

Im April 2008 stellte die interministerielle Arbeitsgruppe unter der Leitung des Wiener Verfassungsrechtlers Bernd-Christian Funk ihren Bericht zur Machbarkeit der verdeckten Online-Durchsuchung vor. Funk zeigte sich generell skeptisch gegenüber dem Vorhaben und wies darauf hin, dass mit der Online-Durchsuchung die Grenzen zwischen Strafverfolgung und Präventivfahndung verwischt würden.

Auf Anfrage von ORF.at hieß es Mitte August aus dem Justizministerium, dass man derzeit mit der Analyse des Arbeitsgruppenberichts befasst sei. Wann die Online-Durchsuchung beschlossen werden könne, mochte die Sprecherin des Ministeriums nicht sagen.

Die österreichischen Sicherheitsorgane dürfen nach der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes ohne richterliche Genehmigung Handynutzerstandortdaten und IP-Adressen abfragen. Würden Sie die SPG-Novelle zurücknehmen, wenn Sie in der nächsten Legislaturperiode in der Regierung wären?

SPÖ

Ohne Zweifel muss die SPG-Novelle - wie das Sicherheitspolizeigesetz insgesamt - evaluiert werden. Dies wurde auch vom österreichischen Datenschutzrat gefordert. Geregelt werden muss der Rechtsschutz im SPG, es gibt keinen Rechtsschutz im strafprozesslichen Sinn.

Betroffene müssen über polizeiliches Auskunftsverlangen informiert werden. Die Informationspflicht des Rechtsschutzbeauftragten kann aus Expertensicht eine richterliche Kontrolle nicht ersetzen. Darüber hinaus ist auch die Frage des Kostenersatzes nicht gelöst. Die finanzielle Belastung der Provider ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich.

ÖVP

Die jüngste SPG-Novelle bringt ein deutliches Mehr an Sicherheit für unser Land und unsere Bürger.

Wenn die Polizei gegen verdächtige Straftäter ermittelt, braucht es immer einen richterlichen Beschluss, um die Standortdaten des Verdächtigen festzustellen. Das war so, und das bleibt auch so.

Anders bei Menschen, für die eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit besteht. Nur in diesem Fall darf die Exekutive nach dem neuen SPG die Standortdaten ohne Richter feststellen.

Von besonderer Bedeutung ist diese Regelung in der Praxis für Personen, die sich z. B. in den Bergen verirrt haben und/oder von denen anzunehmen ist, dass ihre Gesundheit in Gefahr ist [z. B. verletzter Bergwanderer, der nicht mehr telefonieren kann].

So wird Missbrauch verhindert:

1. Es geht nur um einen kleinen, eingeschränkten, genau definierten Personenkreis [gegenwärtige Gefahr für Leben und Gesundheit].

2. Es werden aufgrund des SPG nie Gesprächsinhalte ermittelt, sondern nur die Standortinformation. Ein Abhören ist im SPG nicht vorgesehen und ist ohne richterliche Anordnung illegal.

3. Selbstverständlich ist stets die Kontrolle des Rechtsschutzbeauftragten gegeben.

Durch die Gesetzesänderung wird im Bereich der IP-Adressen nur genau festgeschrieben, was bisher schon möglich und Praxis war. Im Sinne einer genauen, präzisen Auflistung im Gesetz, welche Daten ermittelt werden dürfen, bringt diese neue Regelung mehr Rechtssicherheit für den Bürger und Telekombetreiber. Die Befugnisse [Beauskunftung der IP-Adresse durch den Telekombetreiber] für die Polizei bleiben gleich.

Grüne

Ja. Die Grünen haben diese überfallsartig von ÖVP und SPÖ im Nationalrat durchgepeitschten Bestimmungen von Beginn an vehement abgelehnt.

Die daraus resultierenden Probleme wurden mit der vielbeachteten Aktion "Platterwatch", einer Bürgerinitiative mit zahlreichen Unterstützerinnen und der Einbringung einer VfGH-Beschwerde durch Marie Ringler aufgezeigt.

Nach Auffassung der Grünen sind diese Bestimmungen verfassungswidrig. Ein Initiativantrag zur Beseitigung der Bestimmungen wurde von den Grünen, federführend Peter Pilz, bereits eingebracht.

FPÖ

Ja.

BZÖ

Nein, aber dieser eine Punkt ist sicherlich zumindest überprüfenswert.

LIF

Auf jeden Fall. Die Abfragezahlen durch die Polizei des ersten Halbjahres beweisen, dass massiver Missbrauch des Gesetzes betrieben wird. Unverzügliche Abschaffung. Datenzugriff nur mit Richtervorbehalt und Information sowie Beschwerdemöglichkeit der Betroffenen.

Mehr zum Thema:

Am 6. November 2007 verabschiedete der Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz [SPG], die der Polizei unter anderem erlaubt, ohne richterliche Genehmigung bei "Gefahr im Verzug" bei den Providern Kommunikationsverbindungsdaten und Handystandortdaten anzufordern.

Die Polizei nutzt diese Befugnisse sehr stark. Wie aus der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage des LIF-Nationalratsabgeordneten Alexander Zach hervorging, stellte die Polizei in den ersten vier Monaten des Jahres 2008 insgesamt 3.863 Anfragen gemäß SPG neu an die Provider. Das waren im Schnitt 32 Abfragen pro Tag.

Mit im März eingereichten Beschwerden vor dem Verfassungsgerichtshof wollen die Grünen, T-Mobile, Silver Server und Freewave das SPG zu Fall bringen. Das Gesetz verstoße unter anderem gegen das verfassungsrechtlich garantierte Fernmeldegeheimnis. Eine Entscheidung wird frühestens im Herbst erwartet.

Sollen Zollbeamte anlasslos Notebooks und Speichermedien durchsuchen dürfen?

SPÖ

Nein. Eine anhaltslose Untersuchung, wie dies ein Entwurf des Anti-Counterfeiting Trade Agreement [ACTA] vorsieht, ist nachdrücklich abzulehnen. Dieses internationale Anti-Piraterie-Abkommen ist aber auch aus anderen Gründen höchst bedenklich und fragwürdig [siehe Parlamentarische Anfragen 4650/XXIII.GP und 4651/XXIII.GP].

ÖVP

Die ÖVP sieht in der Durchsuchung von Laptops ohne konkreten Anlass kein dem Rechtsstaat entsprechendes Mittel.

Grüne

Nein. Eine derartige unbegründete Durchsuchung wäre nicht verhältnismäßig und verstößt gegen verfassungsrechtlich geschützte Rechte.

FPÖ

Nein.

BZÖ

Nur bei einem begründeten Verdacht - beispielsweise auf Firmenspionage oder Terrorismus.

LIF

Nein. Reine Schikane bzw. eine Sicherheitspopulismus-Aktion der USA. Der Eingriff in die Privatsphäre steht zum Nutzen in grobem Missverhältnis. Daten, die nicht gefunden werden sollen, können verschlüsselt, versteckt oder einfach im Internet abgelegt und später wieder abgerufen werden.

Mehr zum Thema:

Was das US-Heimatschutzministerium seinen Grenzern schon heute erlaubt, nämlich die Laptops und Speichermedien von Reisenden anlasslos zu untersuchen, könnte noch dieses Jahr auch für Touristen in EU-Mitgliedsländern Wirklichkeit werden.

Die EU-Kommission verhandelt derzeit hinter verschlossenen Türen mit den USA und anderen Industrienationen über das Anti-Piraterie-Abkommen [ACTA], das noch vor dem Ende der Amtszeit von US-Präsident George W. Bush verabschiedet werden soll. Die wenigen bisher durchgesickerten Dokumente, bei denen es sich meist um Forderungen von Industrielobbygruppen handelt, lassen darauf schließen, dass ACTA die Befugnisse von Zollbeamten drastisch erweitern wird. Vertreter der Zivilgesellschaft wurden von EU und USA systematisch von den Verhandlungen ausgeschlossen.

50 Bürgerrechts- und Hilfsorganisationen aus allen Kontinenten fordern die sofortige Offenlegung dieses Geheimabkommens gegen Produktpiraterie. Aids-Hilfsorganisationen von Malaysia bis Peru fürchten um die Versorgung der Entwicklungsländer mit billigen Generika, Datenschützer warnen vor einer Totalüberwachung des Internets.

Alles zur Nationalratswahl

ORF.at hat zur Nationalratswahl eine Website mit allen wichtigen Informationen eingerichtet.