Zweites EU-Mahnschreiben an Österreich
Die EU-Kommission will an Österreich und acht weitere Länder ein zweites Mahnschreiben wegen der Nicht-Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schicken.
Die betroffenen Staaten hätten nun zwei Monate Zeit, auf die begründete Stellungnahme zu reagieren, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Dann kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof klagen.
Österreich ist säumig, weil sich Infrastruktur- und Innenministerium über die Dauer der Speicherung uneinig sind und auch den Ausgang einer Klage der Republik Irland, die derzeit vor dem EU-Gerichtshof verhandelt wird, abwarten wollen.
Massive Bedenken
Seit September 2007 müssten die Telefondaten aller Bürger auf Verdacht archiviert werden, ab März 2009 auch Internet und E-Mail. Die EU-Richtlinie, die als Mittel zur Terrorbekämpfung eingesetzt werden soll, sieht eine Speicherdauer zwischen sechs und 24 Monaten vor.
Der Infrastrukturminister und jetzige SPÖ-Spitzenkandidat Werner Faymann hatte im Jänner erklärt, seine Bedenken seien zu massiv, daher werde er keinen Vorschlag machen. Er wollte die Daten für maximal sechs Monate speichern, während die ÖVP auf einem Jahr beharrte. Die EU-Richtlinie sorgt auch auch in anderen EU-Staaten, darunter Deutschland, für Kontroversen.
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(futurezone | APA)