EU: Datenschutz und Terrorbekämpfung

23.09.2008

Das EU-Parlament hat sich bei seiner Sitzung am Dienstag in Brüssel mehrheitlich erneut für einen stärkeren Schutz persönlicher Daten ausgesprochen, die im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten und Drittländern übermittelt und verarbeitet werden.

Dabei geht es auch um die Verarbeitung der Daten, die im Rahmen der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten [Data-Retention, VDS] gewonnen werden.

Das Parlament nahm einen Bericht von Martine Roure [SP], der Berichterstatterin des Innenausschusses, an, in dem zahlreiche Verschärfungen gegenüber dem aktuellen Vorschlag der EU-Innenminister zu einem entsprechenden Rahmenbeschluss enthalten sind. 556 Parlamentarier stimmten zu, 90 stimmten dagegen, 19 enthielten sich. Der Entwurf passierte das Parlament bereits zum zweiten Mal.

Die Berichterstatterin beklagt in ihrer Stellungnahme, dass sich die EU-Innenminister auf den "kleinsten gemeinsamen Nenner" beim Datenschutz geeinigt hätten. So sei etwa die Einsetzung einer unabhängigen Kontrollinstanz weggefallen, die überprüfen sollte, ob die Datenschutzregeln von den beteiligten Polizeibehörden eingehalten werden. Auch der Verweis auf das Übereinkommen 108 des Europarats zum Schutz persönlicher Daten sei weggefallen, so Roure.

Datenschutz auch bei Weitergabe

Weiterhin tritt das Parlament dafür ein, dass der Datenschutz auch beim Austausch von Informationen mit Drittstaaten, beispielsweise den USA, gewahrt bleiben soll. Generell soll die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen politische Meinungen, philosophische Überzeugungen, das Sexualleben oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen könnte, untersagt bleiben - die Formulierung des Rates war hier wesentlich schwächer.

Doch auch der Bericht des Parlaments sieht vor, dass solche Daten ausnahmsweise verarbeitet werden können, sobald die Genehmigung einer zuständigen Justizbehörde fallweise eingeholt werde. Besagte persönliche Daten sollen aber nicht automatisch verarbeitet werden dürfen, so das Parlament.

Weggefallen ist auch eine Klausel des Rats, nach der der Rahmenbschluss "die wesentlichen nationalen Sicherheitsinteressen und spezifische nachrichtendienstliche Tätigkeiten, die die innere Sicherheit betreffen", ausdrücklich ausgenommen hätte. Die EU-Innenminister wollten, dass die Geheimdienste die Datenschutzregeln nicht beachten müssen. Das Parlament fügte auch Passagen ein, nach denen sich private Dienstleister, denen persönliche Daten von öffentlichen Auftraggebern überlassen wurden, an den Rahmenbeschluss halten müssten.

Papier zur Terrorbekämpfung

Ebenfalls mit großer Mehrheit [600 Ja-, 21 Nein-Stimmen, 39 Enthaltungen] nahm das Parlament das Papier der Berichterstatterin Roselyne Lefrancois [SP] aus dem Innenausschuss zum Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung an.

Hier ging es vor allem darum, die zuweilen sehr vagen Formulierungen des Rates darüber zu präzisieren, was terroristisches und strafbares Verhalten sei. So tritt das Parlament dafür ein, statt des Begriffs der "öffentlichen Aufforderung" zur Begehung terroristischer Akte den deutlicheren Begriff der "öffentlichen Aufhetzung" zu verwenden. Es sollten nicht hypothetische Gefahren zu konkreten Straftaten erklärt werden können.

Auch die Grundrechte müssten unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtscharta gewahrt bleiben. Dazu gehörte, dass die Inhalte privater Unterhaltungen und technisch vermittelter interpersonaler Kommunikation wie E-Mails besonders geschützt werden.

(futurezone | Günter Hack)