Microsofts Reaktionen auf das Urteil
"Für den Konsumenten wird sich vorerst für die Dauer des Berufungsverfahrens nichts verändern", kommentierte der Geschäftsführer von Microsoft Österreich, Alexander Stüger, das Urteil im Antitrust-Prozess, wonach Microsoft in zwei Teile zerschlagen werden soll.
Bill Gates bleibt optimistisch: "Die Berufung wird Erfolg haben." Auf die Frage, ob er rückblickend etwas anders gemacht hätte, antwortete er, dass er vielleicht selbst vor Gericht auftreten hätte sollen. Dann hätte er den Richter vielleicht überzeugen können.
CEO Steve Ballmer sagte heute auf einer Pressekonferenz in den Niederlanden, Microsoft werde vor Gericht aufschiebende Wirkung der gestern verkündeten Massnahmen beantragen, um das Berufungsverfahren vorzubereiten.
Ballmer meinte, dieses Urteil würde die Softwarepreise für Verbraucher verteuern und die Entwicklung neuer Produkte behindern.
Mit Zuversicht in die Berufung
Microsoft sei zuversichtlich, dass das Urteil Erster Instanz vom
Mittwoch Abend im weiteren Prozessverlauf aus mehreren Gründen
korrigiert werde, hieß es heute aus dem Konzern. Sollte das Urteil
aber in weiteren Instanzen bestätigt werden, sei mit einer
"Verlangsamung der Innovation der Softwareindustrie und mit einer
Verteuerung zahlreicher Produkte" zu rechnen, da die einheitliche
Plattform verloren gehe, so Stüger weiter.
Microsoft kritisiert Urteil
Das Urteil widerspreche der bisherigen Rechtssprechung von Appellationsgericht und Oberstem Gerichtshof, die sich klar hinter die Verbesserung von Produkten stellten, so Microsoft.
Die Forderung zur Zerschlagung des Konzerns und Regulierung der Softwaregestaltung sei "haltlos" und widerspreche der Wirklichkeit.
Microsoft hat nach dem Urteil
des Richters vier Monate Zeit, einen Plan zur Aufspaltung vorzulegen. Die "Reorganisation" soll aber erst nach Abschluss des Berufungsverfahrens umgesetzt werden. Eines der Unternehmen soll nach dem Willen von Bundesrichter Thomas Penfield Jackson für das Betriebssystem Windows zuständig sein, das zweite für die Anwendungssoftware wie das Textverarbeitungsprogramm Word und für den Online-Bereich.
Weitere Auflagen für den Softwarekonzern
Während die Zerschlagung von Microsoft nicht von heute auf morgen zu erwarten ist, erliess Richter Jackson einige weitere Auflagen die Geschäftspraxis des Softwarekonzerns betreffend:
- Microsoft darf Computerhersteller und andere Software-Entwickler nicht durch "Knebelverträge" oder "flexible Preisgestaltung" behindern.
- Microsoft muss technische Informationen über seine Produkte anderen Software- und Computerherstellern offenlegen.
- Das Unternehmen darf sein Betriebssystem nicht auf eine Weise modifizieren, dass dadurch die Leistungsfähigkeit von Programmen anderer Softwarehersteller verändert oder beeinträchtigt wird.
- Microsoft darf Entwickler nicht mit "Knebelverträgen" zwingen, Angebote nur in Paketlösungen wahrnehmen zu können.
- Microsoft's Webbrowser "Internet Explorer" darf nicht mit dem Betriebssystem gebündelt verkauft werden, solange nicht auch eine Version des Betriebssystems ohne Browser verfügbar ist.
Diese Auflagen sind nach Richter Jackson's Spruch binnen 90 Tagen umzusetzen.
Das Urteil