EU-Parlament gegen Nacktscanner
EU-Parlamentarier haben am Donnerstag den Einsatz von Ganzkörper-Scannern auf Flughäfen in Frage gestellt. Datenschützer sprechen von einem "Verstoß gegen die Menschenwürde". In Österreich ist der Einsatz laut Innenministerium vorerst "kein Thema".
Der Einsatz von Ganzkörper-Scannern auf Flughäfen käme einer "virtuellen Leibesvisitation" gleich, heißt es in einer in Straßburg am Donnerstag angenommenen Entschließung der EU-Abgeordneten. Die EU-Parlamentarier äußerten "Zweifel hinsichtlich der Rechtfertigung dieser Maßnahme sowie deren Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit".
Ganzkörper-Scanner durchleuchten selbst die Unterwäsche von Personen. Die untersuchten Personen werden auf den gescannten Bildern nackt dargestellt. Die Geräte sollen dazu dienen, am Körper versteckte Waffen aufzuspüren, die mit Metallscannern nicht geortet werden können.
"Kein Zwang"
Ein Sprecher von EU-Kommissar Antonio Tajani verteidigte in Brüssel die Absicht der EU-Kommission, Ganzkörper-Scanner auf Flughäfen in der EU einzusetzen. "Wir glauben, dass das eine effektive Maßnahme ist, die bestehenden Kontrollmethoden zu ergänzen und den Passagieren Zeit zu ersparen", sagte der Sprecher in Brüssel, fügte aber hinzu: "Wir wollen ausschließen, dass ein Passagier dazu gezwungen wird, und wir wollen auch die Mitgliedsstaaten nicht verpflichten, das einzusetzen."
Der Kommissionssprecher sicherte zu, Tajani werde mit dem Europaparlament eng zusammenarbeiten, um alle Bedenken mit Blick auf Datenschutz, Privatsphäre und Gesundheit zu klären.
"Die Kommission nimmt diese Bedenken natürlich sehr ernst", sagte er. Am 6. November werde es eine gemeinsame Konferenz von Kommission und Parlament geben. Zudem seien Beratungen mit dem europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx vorgesehen.
Vorerst keine Nacktscanner für Österreich
Auf österreichischen Flughäfen sei der Einsatz solcher Nacktscanner vorerst nicht geplant, hieß es am Donnerstag aus dem Innenministerium. "Das Thema ist sehr wohl relevant, weil es ja auch auf europäischer Ebene diskutiert wird", sagte Ministeriumssprecher Rudolf Gollia auf Anfrage von ORF.at. Den Pobelauf in Amsterdam habe man genau beobachtet und evaluiert, schließlich gehe es um die Sicherheit aller im Luftverkehr.
Die Einführung neuer Technologien sei aber auch eine Ressourcenfrage und müsse auch dem Datenschutz und menschenrechtlichen Grundlagen entsprechen. So dürfe der Einsatz etwa keinesfalls verpflichtend sein. "Nach derzeitigem Stand ist eine Einführung von Nacktscannern in Österreich aber kein Thema", so Gollia. Eine endgültige Bewertung der Technologie wolle er aber nicht vornehmen.
"Verstoß gegen Menschenwürde"
Datenschützer sehen in der elektronischen Entblößung auf Flughäfen einen Verstoß gegen die Menschenwürde.
Das gilt nach Ansicht von Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein, selbst dann, wenn das elektronische Abtasten bis auf die Haut angeblich freiwillig geschieht: "Es gibt immer einen faktischen Zwang wie etwa den Hinweis auf eine schnellere Abfertigung."
Nacktscanner werden derzeit bereits auf Flughäfen in den USA, Holland, Großbritannien und der Schweiz getestet. Die meisten dieser Geräte arbeiten mit Hilfe angeblich ungefährlicher elektromagnetischer Strahlen im Terahertz-Bereich.
Durch die Auswertung der je unterschiedlichen Reflexion und Absorption der Strahlen auf und in der Kleidung, versteckten Gegenständen und der menschlichen Haut wird dann ein dreidimensionales Bild in Schwarz-Weiß erstellt, auf dem der Fluggast ohne Kleidung erscheint.
(APA | AFP | Nayla Haddad)