Richter: Wahlcomputer unsicher
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Sicherheit der derzeit in Deutschland bei verschiedenen Wahlvorgängen benutzten Abstimmungscomputer geäußert.
Mehrere Richter kritisierten am Dienstag in der mündlichen Verhandlung des Gerichts in Karlsruhe, dass mit den derzeitigen Systemen weder die korrekte Speicherung der abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrolliert werden könne. Das Wahlergebnis könne später bei Bedarf jedoch überprüft werden, wenn die Stimmen als Wahlzettel ausgedruckt und aufbewahrt würden, sagte Richter Rudolf Mellinghof.
Zwei Wähler hatten Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundestag erhoben und waren nach deren Scheitern vor das Verfassungsgericht gezogen. Sie sehen durch den Einsatz der Geräte bei der Bundestagswahl 2005 in mehreren Bundesländern die Verfassung verletzt. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
CCC weist Manipulierbarkeit nach
Zentraler Punkt in der Verhandlung war neben der Kontrollierbarkeit der Stimmabgabe die Fälschungssicherheit der Computer. Die derzeit benutzten Geräte seien nicht vor Manipulation sicher, waren sich die zurate gezogenen Experten einig. Nach Angaben der Kläger hatte der Chaos Computer Club in einem Versuch die Geräte manipulieren können.
Die Benutzung der Computer verletze zudem den Grundsatz der öffentlichen Wahl, sagte der Hamburger Verfassungsrechtler Ulrich Karpen für die Kläger. Anders als bei der klassischen Urnenwahl könne der Wähler Aufbewahrung und Auszählung seiner Stimme nicht beobachten. "Der Wähler betätigt bei dem Gerät die Taste, der Rest ist für ihn eine Black Box", sagte der Verfassungsrechtler.
Wähler überfordert
Nach Angaben des Gerichts konnten bei der Bundestagswahl 2005 zwei Millionen Wahlberechtigte in Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt per Computer ihre Stimmen abgeben. Dabei tippen die Wähler ihre Stimme über ein Tastenfeld in den Computer ein. Dieser berechnet später das Wahlergebnis.
Zuletzt seien die Geräte bei der Landtagswahl in Hessen verwendet worden, sagte Verfassungsrichter Mellinghof. Wahlbeobachter hätten den leichtfertigen Umgang mit den Computern und Überforderung mancher Wähler bei der Bedienung der Geräte moniert.
Auch die klassische Urnenwahl sei manipulierbar, wandte der stellvertretende Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags, Carl-Christian Dressel, ein. Beim Einsatz der Wahlgeräte gebe es jedoch keine interpretationsbedürftig angekreuzten oder unabsichtlich ungültig abgegebenen Wahlzettel und später auch keine Zählfehler, hob er als Vorzüge der Wahlcomputer hervor. Ein Vertreter des hessischen Landtags ergänzte, gerade bei der umfangreichen und komplizierten Stimmabgabe für Kommunalwahlen zeigten die Wahlcomputer ihre Stärke.
(Reuters)