"Bully" blitzt vor Gericht ab
Der deutsche Komiker Michael "Bully" Herbig ist mit einer Klage gegen das Computerspiel "Bully - die Ehrenrunde" gescheitert.
Das Landgericht München I entschied am Dienstag, dass der Name des Computerspiels die Rechte des Komikers und Regisseurs nicht verletze. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Herbig hatte gegen den Namen geklagt, da er mit dem "Schlägerspiel" nicht in Verbindung gebracht werden wollte, wie seine Anwältin Stephanie Dörrenberg-Berger in der mündlichen Verhandlung im August erklärte.
Das Spiel dreht sich um den teilweise gewalttätigen Alltag eines Schülers. Das englische Wort "Bully" bezeichnet einen Schüler oder Jugendlichen, der Schwächere gewalttätig drangsaliert.
"Keine Verwechslungsgefahr"
Das Gericht erklärte, die Verwendung dieses Worts im Namen des Spiels sei insofern eine Beschreibung, die zulässig sein müsse. "Bully" sei nur ein Teil des Titels, und dessen Rest lasse unschwer erkennen, dass das Spiel mit dem Komiker nichts zu tun habe. Es gebe keine Verwechslungsgefahr.
Außerdem existiere das Wort "Bully" in Deutschland bereits in verschiedenen anderen Bedeutungen. So bezeichne es den Anstoß beim Eishockey und ein Auto.
"Nicht übermäßig gewalttätig"
Einer der Richter hatte das Spiel getestet und war zu dem Schluss gelangt, dass es nicht übermäßig gewalttätig sei.
Zwar komme es zu Auseinandersetzungen, die auch mit den Fäusten geregelt würden, dabei fließe aber kein Blut, und auch Waffen kämen nicht vor, hatte er in der mündlichen Verhandlung erklärt. Das Gewalttätigste sei das Untertauchen des Kopfes in der Toilette.
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(APA | AP)