Informationspflicht bei Datenpannen

Deutschland
31.10.2008

Kennzeichnungspflicht für Datenursprung

Nach dem jüngsten Datenskandal bei der Deutschen Telekom [DT] will die deutsche Bundesregierung die Informationspflichten bei Datenschutzpannen erweitern.

Geprüft werden solle auch die Stärkung betrieblicher Datenschutzbeauftragter und die Einführung von Kennzeichnungspflichten für die Herkunft personenbezogener Daten, sagte eine Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin.

Reaktion auf DT-Skandal

Das seien Reaktionen auf Datenschutzpannen bei der DT, so der Sprecher. Der Gesetzesentwurf solle im November im Kabinett beraten werden.

Anfang September hatte der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble angekündigt, die Weitergabe persönlicher Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen werde künftig verboten.

Kritik der Datenschutzbeauftragten

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten monierte, die vorgesehene Verpflichtung zur Information bei Verletzungen des Datenschutzes sei unpraktikabel. Unbeantwortet bleibe die Frage, ob die Verwendung von Daten im Arbeitsleben zulässig sei. Bußgeldvorschriften fehlten nach wie vor.

(dpa)