Einigung über Online-Durchsuchung

deutschland
05.11.2008

In Deutschland hat sich die Koalition auf einen gemeinsamen Entwurf für das neue BKA-Gesetz geeinigt, das auch die Online-Durchsuchung von Computern beinhaltet.

Die neuen Anti-Terror-Befugnisse für das Bundeskriminalamt [BKA] sollen bis Ende 2020 befristet werden, hieß es aus deutschen Regierungskreisen.

Die neuen Vorschriften ermöglichen dem BKA unter anderem die heimliche Online-Durchsuchung privater Computer, die Installation von Mikrofonen und Kameras für Lausch- und Spähangriffe in Wohnungen sowie Rasterfahndungen.

Zweistufiges Verfahren

Die Änderunganträge von Union und SPD sehen nun ein zweistufiges Verfahren zur Sicherung der Privatsphäre bei der Online-Durchsuchung vor. Ein Richter muss demnach die Durchsuchung anordnen.

Werden dann Daten mittels Online-Durchsuchung erhoben, muss sichergestellt werden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt wurde. Diese Überprüfung soll von zwei BKA-Beamten und dem Datenschutzbeauftragten der Behörde vorgenommen werden.

Umstritten

Heftig umstritten waren bei den Innenexperten von Union und SPD bis zuletzt die Details der Online-Durchsuchung.

Mitte September hatte es dazu eine Anhörung des Innenausschusses gegeben. Bereits am Donnerstag kommender Woche soll das BKA-Gesetz vom deutschen Bundestag verabschiedet werden.

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(dpa | AFP)