Polizeigewerkschaft gegen BKA-Gesetz

Deutschland
09.11.2008

Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert für das neue BKA-Gesetz Nachbesserungen, sonst drohe ihm das baldige Aus.

In einer Aussendung erklärte die Deutsche Polizeigewerkschaft [DPolG], dass der diese Woche verabschiedete Entwurf für ein neues BKA-Gesetz, das dem deutschen Bundeskriminalamt [BKA] unter anderem die heimliche Online-Durchsuchung privater Computer erlaubt, in seiner jetzigen Form nicht ausreichend sei.

Hauptkritikpunkt ist für die DPolG, dass BKA-Beamte die Ergebnisse einer Online-Durchsuchung sichten sollen, bevor sie einem Richter vorgelegt werden. Auch die geplante Einbindung des BKA-Datenschutzbeauftragten sei nicht ausreichend, dieser habe im innerdienstlichen Bereich ganz andere Aufgaben. Ihn in solche Verfahren einzubinden sei sachlich "völlig daneben".

Scheitern vorausgesagt

Die Gewerkschaft fordert von der deutschen Regierung die Schaffung von ausreichend Planstellen für Richter, denn die Richter sollten die Ergebnisse begutachten und entscheiden, ob und welche Bereiche privat und damit von den Ermittlungen ausgeschlossen sind.

Sie warnt zudem davor, das Gesetz in seiner jetzigen Form im Bundestag zu verabschieden, denn es werde nicht lange Bestand haben. Den beabsichtigten Klagen vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht räumt die DPolG gute Chancen ein.

Das Gesetz würde sich damit in eine lange Reihe von Sicherheitsgesetzen einreihen, die vor dem Verfassungsgericht gescheitert sind oder korrigiert wurden. Das wirke sich auch auf das Sicherheitsempfinden der deutschen Bürger aus, so die Gewerkschaft.

Die Gewerkschaft wisse, dass das Geld kosten werde, doch das sei in einem Rechtsstaat eben so. Billiglösungen seien der falsche Weg.

Kritik von Datenschützern

Auch die deutschen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben bereits ihre Bedenken zum BKA-Gesetz geäußert. Der Entwurf sei durch die Überarbeitung zwar besser geworden, so Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar, die grundsätzliche Kritik bleibe aber bestehen.

Bei den Regelungen zur Auswertung von Mitschnitten seien wesentliche Kritikpunkte der Datenschützer ausgeräumt worden, erklärte Schaar. Auch die Einbeziehung eines unabhängigen Datenschützers des BKA mit Vetorecht sei zu begrüßen. Lobend erwähnte Schaar zudem, dass die Schwellen zur Weitergabe von Daten an die Geheimdienste angehoben worden seien.

"Aber wir sind nicht davon überzeugt, dass diese Fülle von neuen Befugnissen wirklich für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich ist. Und wir sind auch nicht davon überzeugt, dass der Kernbereichsschutz bei dem gefundenen Kompromiss angemessen berücksichtigt wird", so Schaar.

Er kündigte an, seine Bedenken am Montag bei der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags zu äußern.

(futurezone | dpa | Reuters)