Berufungsgericht behält Microsoft-Prozess
Das Berufungsgericht in Washington hat am Montag im Sinne von Microsoft entschieden und einen Antrag der Regierung abgelehnt, das Kartellverfahren gegen den Softwarekonzern wieder abzugeben.
Allerdings erklärte das Appellationsgericht auch, es sei bereit, sich nicht mit dem Fall zu befassen, wenn Bezirksrichter Thomas Penfield Jackson den Fall direkt an den Obersten Gerichtshof weiterverweise.
Richter Jackson
hat die von ihm angeordnete Zerschlagung des Unternehmens
ausgesetzt, bis das Verfahren durch die Berufungsinstanzen gegangen
ist. Seine Auflagen zur Geschäftspraxis von Microsoft sollen aber
schon am 5. September in Kraft treten.
Was bisher geschah
Microsoft hatte beim Appellationsgericht Berufung gegen die von Jackson angeordnete Zerschlagung des Unternehmens eingelegt und dem Richter zugleich zahlreiche Verfahrensfehler vorgeworfen. Das Gericht nahm dies auch sofort an.
Das Justizministerium will aber, dass der Fall zur schnelleren Bearbeitung sofort an den Obersten Gerichtshof geht, und hat Jackson deshalb gebeten, die Berufung direkt an das oberste Gericht zu verweisen.
Microsoft käme es vermutlich gelegen, wenn der Fall zunächst beim Berufungsgericht bleibt. Denn dieses hat schon einmal für Microsoft entschieden und ein Urteil Jacksons aufgehoben.