Richter verweist MS-Berufung an Supreme Court
Die Zukunft des amerikanischen Software-Riesen Microsoft liegt jetzt in der Hand des obersten Gerichts der USA. Bundesrichter Thomas Penfield Jackson schickte am Dienstag in Washington den Berufungsantrag des Unternehmens gegen die angeordnete Zerschlagung in zwei Firmen direkt an den Supreme Court.
Gleichzeitig setzte er sein Urteil vom 7. Juni wegen kartellrechtlicher Verstöße gegen Microsoft aus.
Der Richter umging mit seiner Anordnung die nächste Instanz eines Berufungsgerichts, das in der Vergangenheit mehrere Entscheidungen Jacksons aufgehoben hatte. Das Höchstgericht kann den Fall annehmen oder verweigern und an das Berufungsgericht übergeben.
Microsoft hatte knapp eine Woche nach der Niederlage im Kartellprozess Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht hatte den Fall umgehend angenommen und ein schnelles Verfahren zugesichert. Bundesrichter Jackson und das US-Justizministerium begründen den direkten Weg zum Obersten Gerichtshof mit dem Wunsch, das Verfahren zu beschleunigen. Das Ministerium bekräftigte am Dienstag noch einmal den Standpunkt, dass Microsoft "keine Basis" für ein anderes Vorgehen geliefert habe. Nach Ansicht von Beobachtern ist jedoch offen, ob die höchsten Richter den Fall hören werden, nachdem die erste Berufungsinstanz das Verfahren bereits akzeptiert hatte.
Microsoft"Inhaltliche und prozedurale Fehler"
Die Microsoft-Anwälte hatten in ihrem Berufungsantrag argumentiert, Richter Jackson habe eine "stattliche Reihe schwerer inhaltlicher und prozeduraler Fehler begangen, die praktisch jeden Aspekt des Verfahrens berühren".
Er habe Microsoft vor allem das Recht entzogen, Zeugen zu den Folgen der Zerschlagung des Konzerns aufzurufen, und ein übereiltes Urteil gefällt.
Jackson hatte in dem historischen Kartellprozess angeordnet, dass Microsoft in zwei Unternehmen zerschlagen werden müsse - eines für das Betriebssystem Windows und ein zweites für die Anwendungssoftware wie das Textverarbeitungsprogramm Word und für den Online-Bereich. Außerdem ordnete er zahlreiche andere Auflagen wegen Missbrauchs eines Monopols an. Zu den Auflagen gehört unter anderem, dass Microsoft anderen Unternehmen die geheimen Quellcodes seines Betriebssystems Windows offen legt. Microsoft darf des weiteren "befreundeten" PC-Herstellern keine günstigeren Preise einräumen. Für die Erfüllung dieser Auflagen sind unterschiedliche Zeiträume vorgesehen. Bei den Geschäftspraktiken sollten die ersten Auflagen bereits 90 Tage nach der Urteilsverkündigung in Kraft treten.
Tauziehen um die MS-Berufung [die FutureZone berichtete]