23.08.2000

MS-PROZESS

Bildquelle: FuZo

Microsoft braucht keinen obersten Richter

Microsoft hat am Dienstag den Obersten Gerichtshof der USA ersucht, die Berufung seines schwebenden Kartellverfahrens einem Berufungsgericht zu überlassen

Begründung: "Die Vorteile einer umfassenden Entscheidung durch das Berufungsgericht überwiegen bei weitem einen etwaigen Zeitgewinn, der durch eine Entscheidung im Schnellverfahren vor dem Obersten Gerichtshof erreicht würde."

Entscheidung im kommenden Jahr

Sollte der Oberste Gerichtshof den Fall behandeln, wird mit einer Entscheidung bereits im kommenden Jahr gerechnet.

Diese Vorgehensweise, die eine zügige Lösung des Falles in Aussicht stellt, wird vom Kläger, der US-Regierung, favorisiert.