Microsoft braucht keinen obersten Richter
Microsoft hat am Dienstag den Obersten Gerichtshof der USA ersucht, die Berufung seines schwebenden Kartellverfahrens einem Berufungsgericht zu überlassen
Begründung: "Die Vorteile einer umfassenden Entscheidung durch das Berufungsgericht überwiegen bei weitem einen etwaigen Zeitgewinn, der durch eine Entscheidung im Schnellverfahren vor dem Obersten Gerichtshof erreicht würde."
Microsoft war im April für schuldig befunden worden, seine Marktmacht beim Betriebssystem Windows missbraucht zu haben. US-Bezirksrichter Penfield Jackson hatte daraufhin die Zerschlagung des Konzerns in zwei Unternehmen angeordnet, wogegen Microsoft Berufung eingelegt hatte. Jackson hatte die Berufung direkt an das oberste Gericht weitergeleitet, Microsoft hatte die Prüfung vor einem Berufungsgericht verlangt.
Auch in der EU droht UngemachEntscheidung im kommenden Jahr
Sollte der Oberste Gerichtshof den Fall behandeln, wird mit einer Entscheidung bereits im kommenden Jahr gerechnet.
Diese Vorgehensweise, die eine zügige Lösung des Falles in Aussicht stellt, wird vom Kläger, der US-Regierung, favorisiert.