Entscheidender Etappensieg für Microsoft
Der Oberste Gerichtshof der USA hat dem Antrag Microsofts stattgegeben, dass seine Berufung im schwebenden Kartellverfahren durch eine untere Instanz behandelt wird.
Acht der neun obersten Richter hätten für die Rückgabe des Kartellverfahrens an ein Berufungsgericht gestimmt, teilte der Oberste Gerichtshof in Washington mit.
Die Entscheidung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Microsoft nicht zerschlagen wird, denn das Berufungsgericht hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Einsprüchen Microsofts stattgegeben.
Microsoft braucht keinen obersten RichterAuf Zeit spielen
Das Justizministerium hatte versucht, dass der Oberste Gerichtshof sich des Falls als nächste Instanz annimmt, um das Verfahren möglichst schnell zu beenden.
MS hatte dagegen erklärt, es wolle durch alle Instanzen gehen.
Mit zunehmender Dauer des Prozesses erhöhen sich aber auch die Chancen Micosofts für einen glimpflichen Ausgang des Verfahrens, da sich die Situation auf dem Markt ständig weiterentwickelt und das Unternehmen sich auf mögliche Auflagen [sogar auf eine Zerschlagung] in aller Ruhe vorbereiten kann.
IBM und Microsoft
Ironischerweise bekommt der Prozess gegen Microsoft mit dieser
Entscheidung immer mehr Ähnlichkeit mit dem Anti-Trust Verfahren des
Department of Justice gegen den Erzrivalen IBM. Dieses war mit einer
ganz ähnlichen Begründung im Jahr 1969 gestartet worden und zog sich
über dreizehn Jahre hin. Unter der Administration Reagan wurde der
Prozess als unbegründet erkannt und eingestellt [1982], der Aufstieg
Microsofts hatte da bereits begonnen - als Software-Lieferant für
IBM.
Microsofts Weg zum Monopol
Prozessgeschichte
Microsoft war im April für schuldig befunden worden, seine Marktmacht beim Betriebssystem Windows missbraucht zu haben, um damit den Vetrieb seines Internet-Browsers Explorer zu fördern.
US-Bezirksrichter Penfield Jackson hatte daraufhin die Zerschlagung des Konzerns in zwei Unternehmen angeordnet, wogegen Microsoft wiederum Berufung eingelegt hatte.
Der Bezirksrichter hatte die Berufung dann direkt an das oberste Gericht weitergeleitet.
Im Juli hatte Microsoft beim Obersten Gerichtshof beantragt, das schwebende Kartellverfahren zunächst an ein Berufungsgericht zurückzugeben.
Microsoft hatte dies in einem Schreiben an das Gericht damit begründet, dass der Fall zu viele Fragen für eine direkte Weiterverhandlung durch den Obersten Gerichtshof aufwerfe.